/
1.1 ADVOKAT Version 6.30i

1.1 ADVOKAT Version 6.30i

ERV

ERV Schriftsatz "Allgemeine ERV Übermittlung" auch an AMS
Bisher war der ERV Schriftsatztyp "Allgemeine ERV Übermittlung" nur für Verwaltungsbehörden im Land Salzburg zulassen. Wir warten nach wie vor, dass dies auch von anderen Landesverwaltungen umgesetzt wird. Aber zumindest hat jetzt das AMS erklärt, dass Mitteilungen via ERV an alle Arbeitsämter möglich sind. Wir liefern die Adressen und ERV-Codes hiermit aus. Bitte beachten Sie, dass Sie die Funktion ADVOKAT Adressen aktualisieren ausführen müssen.

eTHB der RAK NÖ, OÖ, S, K

Geschlecht im eTHB
Mit Version 6.30f wurde ein eigenes Feld Geschlecht im Personenstamm eingeführt. Im eTHB ist das Geschlecht ein Pflichtfeld. Bisher wurde das Geschlecht aus der Kurzanrede abgeleitet.

Nun wird automatisch bei allen natürlichen eTHB-Personen (Freie Felder\eTHB\Auskunftscode ist nicht leer) das Geschlecht im Personenstamm gesetzt. Enthält die Kurzanrede "Herr", wird das Geschlecht auf "männlich" gesetzt, in allen anderen Fällen auf "weiblich".

Das Geschlecht im eTHB-Schriftsatz wird ab jetzt aus dem Personenstamm, Feld Geschlecht übernommen. Wenn das Feld leer oder "A = Anders" ist, kommt es zur Meldung:
Bei der natürlichen Person 'MustMaria' fehlt das Geschlecht (w/m). Wählen Sie im Personenstamm bei Geschlecht männlich oder weiblich aus.

Diverse

Verbesserungen in Security – Effektive Rechte für Benutzer
Telefonassistent – Nummer beim Verbinden auf den nächsten Apparat weiter übermitteln
Änderungen im ERV Firmenbuch strukturiert – diverse Regeln

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx