1.3 ADVOKAT Version 6.30k
Aktenverwaltung
Neue Postgebühren ab 01.05.2025
Ab 01.05.2025 gibt es den bisherigen "PRIO Brief S" mit Kosten von EUR 1,20 nicht mehr und ADVOKAT verwendet stattdessen "Brief S" mit Kosten von EUR 1,00 und zusätzlich die "Zusatzleistung Premium" für schnelle Zustellung am nächsten Tag mit Kosten von EUR 0,30, in Summe somit EUR 1,30. Die "Zusatzleistung Einschreiben" bleibt unverändert bei EUR 2,50.
Somit ergeben sich ab 01.05.2025:
Neue Mahntarife in der Betreibung für MAK, MAS, MAT, MEK, MES, MET
Geänderte Barauslage Porto im Vorlageakt
Ausschneiden-Einfügen zwischen Akten dauert lange
Hier gibt es eine Prüfung, ob ein Dokument geöffnet ist, was das Ausschneiden im Hintergrund blockiert. Die Prüfung wurde verbessert.
Word-Dokumente aus ADVOKAT heraus öffnen dauert lange
Hier wird geprüft, ob ein Dokument nach in das docx-format konvertiert werden muss. Diese Prüfung wurde beschleunigt.
ERV
Neue ERV Schnittstelle Grundbuch 01.04.2025
Im Begehren Pfandrecht, Veräußerungsverbot konnte bisher "Bundesland Niederösterreich" eingegeben werden. jetzt muss entweder "Niederösterreich (1): § 11 Abs. 3" oder "Niederösterreich (2): § 31a Abs. 9" eingegeben werden.
Beim Aufforderungsverfahren wurden die Anzahl der aufzufordernden Personen von 100 auf 500 vergrößert.
Beim Begehren nach § 6b GUG hat das BRZ einige Prüfregeln hinzugefügt.
Änderung ERV-Verordnung BGBl II 27/2025
Gemäß § 1 Abs. 4 können im Grundbuchsverfahren Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Personenstandsurkunden als Bewilligungsgrundlagen in einem Anhang zusammengefasst werden. Bei der Einbringung solcher Urkunden soll ab sofort folgender Text verwendet werden: "Urkunden iS § 1 (4) ERV 2021".
Neue ERV Schnittstelle Firmenbuch ab 01.04.2025
Bei strukturierten Firmenbuchanträgen gibt es geringe Änderungen:
Nach der Ausweitung der zulässigen Zeichen in Personendaten bei der letzten Schnittstellenänderung gibt es nun wieder eine Einschränkung
Statistisches Jahr war bisher eine Jahreszahl und ist jetzt eine Datumsangabe
Firmenbuchnummer
Bei allen Schriftsätzen, die das erlauben, wird nun die Firmenbuchnummer mitübermittelt. Eine ungültige Firmenbuchnummer wird unterdrückt und führt zu keinem fehlerhfaten Schriftsatz.
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