14.17.8 Benachrichtigung des Gläubigers von der Bestreitung

Dieser Ausdruck findet sich im Menüpunkt Drucken / Benachrichtigung.

Er dient der Benachrichtigung von Gläubigern über die Bestreitung ihrer Forderungen. Er wäre an und für sich vom Gericht auszufertigen, kann aber als Service vom Insolvenzverwalter bereitgestellt werden.

Es muss eine Frist zur Geltendmachung der bestrittenen Forderung eingegeben werden. Diese kann entweder mit einem Datum oder auch mit dem Text "60 Tagen" eingegeben werden.

Angeführt werden auf einzelnen Seiten alle Anmeldungen mit bestrittenen Forderungen. Ausnahme: In der Anmeldung ist das Feld Judikatforderung aktiviert.

Hinweis: Es gibt in diesem Ausdruck die Zeile "Grund: ...". Der Grund für die Bestreitung wird im Fenster Insolvenz – Anmeldung im Feld Anmerkung eingegeben.

Nicht immer soll das ganze Feld Anmerkung angedruckt werden. Wenn dort ein Text durch zwei #-Zeichen umschlossen ist, wird nur dieser eingeschlossene Textteil herangezogen.

Hinweis: Für die Benachrichtigung eines Gläubigers von der Bestreitung seiner Judikatforderung siehe Bestreitung Judikatforderung.

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