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Inhalt

Überblick

Bei der elektronischen Akteneinsicht kann ein Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Notar) oder eine beteiligte Partei in das Geschäftsregister, das bei den Gerichten über jedes Verfahren geführt wird, Einsicht nehmen. Die Einsichtnahme ist nur in die "eigenen" Akten möglich (Der ERV-Anschriftcode muss im abzufragenden Fall hinterlegt sein).

Rechtslage

Die Einschränkung auf den berechtigten Personenkreis erfolgt auf Grundlage von § 89i GOG§ 219 ZPO und den §§ 51, 57 Abs. 2 und 68 Abs. 1 und 2 StPO.

Die Elektronische Akteneinsicht ermöglicht das Abrufen von freigegebenen Aktenstücken (Dokumente und Mediendateien) aus Gerichtsakten und sie fasst die wichtigsten Daten eines Gerichtsverfahrens in einem PDF-Dokument - dem Fall-Dokument - zusammen. Dazu gehören

  • Einbringungsdatum

  • GZ

  • Kläger, Beklagte, Beteiligte

  • Zustelladresse

  • Verfahrensschritte und Entscheidungen

Diese Verfahren können abgefragt werden:

In allen Gattungen kann das Entscheidungsorgan eine (technische) Beschränkung des Zugangs für den gesamten Akt oder Teilen davon verfügen!
Dies wird (leider wenig aufschlussreich) mit der Fehlermeldung "AE-0008 Die Gattung ist zur Abfrage nicht zugelassen." angezeigt.

Quelle: Informationen des BRZ vom 7.10.2021 und 4.1.2022

Gattung

Verfahrensart

Anmerkungen

C

Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht

Cg

Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht

Cga

Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht

Cgs

Sozialgerichtliche Verfahren

Msch

Außerstreitige Verfahren (MRG, WEG, WGG, LPG)

E

Exekutionsverfahren

A

Verlassenschaftsverfahren (nur für Notare)

U

Strafverfahren beim Bezirksgericht

→ Kundmachung durch das BMJ per 1. Mai 2020

Hv

Strafverfahren beim Landesgericht

→ Kundmachung durch das BMJ per 1. Mai 2020

St

Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre

 Details anzeigen

Aktenzeichen mit einer laufenden Nummer von 7 oder mehr Stellen:

  • sind derzeit nicht abrufbar.

  • z.B.: "134 BAZ 29-782-015/22 - 3"

  •  Details ...

    Die Justiz verwendet zwei verschiedene Anwendungen zur Führung von Akten.
    Die Anwendung EliAs (Elektronisch integrierte Assistenz) führt Akten mit 7 oder mehr Stellen.
    Diese ist jedoch derzeit noch nicht an die elektronische Akteneinsicht angebunden.
    Die Anwendung VJ (Verfahrensautomation Justiz) führt Akten mit bis zu 6 Stellen.

Aktenzeichen mit einer laufenden Nummer von 6 oder weniger Stellen

  • sind abrufbar, jedoch nur, wenn der Akt von der Justiz digital geführt wird.
    z.B. "65 BAZ 444/22b

 Nicht abrufbar => Wie nehme ich Einsicht?

Sie können mittels ERV einen Antrag auf Zustellung einer Aktenkopie an die Staatsanwaltschaft stellen.
Dadurch wird Ihnen der Akteninhalt per ERV zugestellt.

Quelle: Information des BRZ vom 23.06.2022

UT

Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Personen, für die im Hauptverfahren das Landesgericht zuständig wäre

BAZ

Ermittlungsverfahren, für die im Hauptverfahren das Bezirksgericht zuständig wäre

HSt

Rechtshilfe in Strafsachen bei der Staatsanwaltschaft

seit  

NSt

Alle nicht in ein anderes Register verwiesenen staatsanwaltschaftlichen Sachen

seit  

HR

Strafsachen des Haft- und Rechtschutzrichters

seit  

Ns

Allgemeine Sachen des gerichtlichen Strafverfahrens

seit  

BE

Bedingte Entlassungen

seit  

Akt anzeigen

Um einen Akt abzurufen, werden Aktenzeichen und Dienststelle benötigt.
Alle bei Ihrer Organisation hinterlegten ERV-Codes werden automatisch zur Abfage verwendet. Mindestens einer davon muss berechtigt sein.

Der Akt

Nach Klick auf Akt anzeigen wird der Akt mit seinen Aktenstücken angezeigt.

▹ Liste der Aktenstücke

▹▹ Aktendeckel

Ganz oben wird der Aktendeckel angezeigt (es gibt auch Akten ohne).

Der Aktendeckel beinhaltet keine eigentlichen Aktenstücke sondern vom BRZ automatisch generierte Dokumente.
In der Regel sind das diese:

  • Fall
    PDF-Dokument mit den Eckdaten zum Verfahren sowie dem aktuellen Verfahrensstand.

  • Gesamtakt
    Sammel-PDF-Dokument, welches alle Aktenstücke in einem PDF vereint.
    Einen Gesamtakt gibt es nur in Verfahren, welche die Justiz digital führt.

▹▹ Eigentliche Aktenstücke

Unterhalb des Aktendeckels werden alle Aktenstücke angezeigt, welche über die EAkt-Einsicht verfügbar sind.

Wenn ein Akt erstmals angezeigt wird, werden alle Aktenstücke als neu dargestellt.
Das bedeutet, dass Sie all diese Aktenstücke zuvor noch nicht gesehen haben (in einer früheren Einsichtnahme).

Damit können Sie schnell erkennen, ob sich im Akt etwas getan hat.
Hervorgehoben werden auch geänderte Aktenstücke, nämlich als geändert.

▹▹ Dateien abrufen

Wenn eine Datei noch nicht abgerufen worden ist, ist dies am Wolken-Icon ersichtlich.
Mit Klick auf Abrufen wird die Datei vom BRZ abgerufen und ins Journal gespeichert.

Nach erfolgtem Abruf - erkennbar am Haken-Icon - kann die Datei verwendet werden.
Dazu stehen Quick-Actions ("Herunterladen" und "Als Dokument erfassen") zur verfügung.

Zu "Als Dokument erfassen" finden Sie hier weitere Informationen:
📗 ADVOKAT Hilfe / Systemfunktionen und Zusätze / ADVOKAT Online Abfragen / Elektronische Akteneinsicht (EAkt)

Mit Klick auf die drei Punkte sind weitere Aktionen möglich.

Die Datei kann mit Klick auf den Namen direkt im Browser geöffnet werden.

Die genannten Aktionen können auch für alle markierten Dateien zusammen ausgeführt werden und zwar im Header.
Dort gibt es auch die Möglichkeit, eine Leistung in ADVOKAT zu erfassen.

Zum Speichern in ADVOKAT (Leistung, Dateien) finden Sie hier weitere Informationen:
📗 ADVOKAT Hilfe / Systemfunktionen und Zusätze / ADVOKAT Online Abfragen / Elektronische Akteneinsicht (EAkt)

Nach der Übernahme ins ADVOKAT wird dies mit einem Doppelhaken-Icon angezeigt.

Dateien sind nur direkt nach Anzeige eines Akts für eine begrenzte Zeit abrufbar.
Falls Dateien nicht mehr abgerufen werden können, wir dies mit einem durchgestrichenen Wolken-Icon angezeigt.

▹▹ Zustellnachweise

Zustellnachweise - erkennbar am gelben Icon  - gehören in der Regel zu einem konkreten Aktenstück.
Diese sind daher direkt hinter dem betreffenden Aktenstück eingereiht.

In Ausnahmefällen kann es auch Zustellnachweise ohne zugehöriges Aktenstück geben.
Diese werden am Ende des Akts angehängt.

In Strafverfahren (U, Hv, St, UT, BAZ) gibt es generell keine Zustellnachweise.
Hintergrund dafür sind Schutznormen wie z.B. der Opferschutz.

▹▹ Mediendateien

Neben PDF-Dokumenten werden auch Mediendateien (Video, Audio) unterstützt.
Diese sind anhand der entsprechenden Icons erkennbar.

▹ Sonstige Elemente auf der Akt-Seite

▹▹ Allgemeines

Über der Liste der Aktenstücke befinden sich rechts Optionen zum Sortieren, Filtern sowie zum Auf- und Zuklappen aller Ordner.

Direkt darüber - etwas versteckt über das 3-Punkte-Icon - besteht die Möglichkeit, den Akt erneut abzurufen.

▹▹ Verbundene Akten

Falls es verbundene Akten zu einem Akt gibt, werden diese ganz oben angezeigt.
Mit einem Klick können diese direkt angezeigt werden.

▹ Weitere Infos

Größenlimit 600 MB

Die EAkt-Abfrage hat ein Größenlimit von 600 MB je Dokument (vom BRZ festgelegt).

Bei großen Akten betrifft das vor allem das Sammeldokument Gesamtakt.
Damit dieser jedoch trotzdem abrufbar ist, wird er vom BRZ in mehrere PDF-Dokumente gesplittet.

Wenn jedoch ein eigentliches Aktenstück größer als 600 MB ist, ist dieses via EAkt-Einsicht nicht abrufbar.
In diesem Fall muss das betreffende Dokument bei Gericht eingesehen oder z.B. mittels USB-Stick abgeholt werden.

Digital geführte Akten

Digital geführte Akten sind Akten, bei denen sämtliche Aktenbestandteile in digitaler Form vorhanden sind. Auch wenn es daneben noch einen Papierakt geben kann, so ist jedenfalls der digitale Akt führend und vollständig. Zum Zeitpunkt Herbst 2019 beschränkt sich die digitale Aktenführung noch auf wenige Gerichte und einzelne Verfahrensgattungen. Der Ausbau ist jedoch ständig im Gange.


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