14.17.11 Äußerung Aussonderungsrecht / Absonderungsrecht

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Hier gibt die beiden Ausdrucke:

  • Äußerung Aussonderungsrecht

  • Äußerung Absonderungsrecht

ÄUSSERUNG AUSSONDERUNGSRECHT

#Der geltend gemachte Aussonderungsanspruch hinsichtlich # wird vom Insolvenzverwalter anerkannt.
#Die auszusondernden Waren stehen zur Abholung durch den Gläubiger nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Schuldner (Tel. #) oder dem Insolvenzverwalter bereit.
#Der Aussonderungsanspruch wurde durch Ausfolgung bereits erfüllt.
#Der geltend gemachte Aussonderungsanspruch wird bestritten.
#Bei Bestellung durch den Schuldner wurde keine gültige Vereinbarung über den Eigentumsvorbehalt getroffen. Die auf dem Lieferschein - der Rechnung - vorgedruckte Eigentumsvorbehaltsklausel ist ungültig, weil der Kaufvertrag als Konsensualvertrag mit Einigung über Ware und Preis abgeschlossen ist und eine nachträgliche einseitige Erklärung auch trotz ständiger Geschäftsbeziehung nicht Vertragsinhalt wird (SZ 55/106; SZ 55/134; Aicher in Rummel, Komm. ABGB, S. 1438 f).
#Die gelieferte Ware wurde vom Schuldner bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verkauft bzw. verarbeitet.
#Die gelieferte Ware ist nicht mehr vorhanden.
#Die gelieferte Ware wurde bereits bezahlt.
#Der geltend gemachte Aussonderungsanspruch wird vorläufig bestritten,
#weil keine ausreichende Sachverhaltsdarstellung erfolgte und die rechtsgültige Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes bisher vom Gläubiger urkundlich nicht nachgewiesen wurde;
#weil aus dem Aussonderungsantrag nicht konkret genug hervorgeht, welche Sachen unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden. Es wird angeregt, nach Terminvereinbarung eine Besichtigung in der Firma des Schuldners unter seiner Teilnahme durchzuführen.

ÄUSSERUNG ABSONDERUNGSRECHT

#Das geltend gemachte Absonderungsrecht hinsichtlich # wird vom Insolvenzverwalter anerkannt.
#Das geltend gemachte Absonderungsrecht wird vom Insolvenzverwalter bestritten, weil
#das exekutive Pfandrecht innerhalb von 60 Tagen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde
#das vertragliche Pfandrecht erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbüchert wurde.
#Das geltend gemachte Absonderungsrecht wird vom Insolvenzverwalter vorläufig bestritten, da noch in Prüfung.

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