12.4.5 Dokumentenarchive (Archivium, Cyberdoc, etc.) für Grundbuch und Firmenbuch, ERVBox
Im ERV kann auf Originalurkunden verwiesen werden, die in einem der folgende Dokumentenarchive hinterlegt sind:
Archivium (Rechtsanwälte)
Cyberdoc (Notare)
ERVBox
BAIK-Archiv (Ingenieurkonsulenten)
Justiz-Archiv (Republik)
Beglaubigungarchiv der Justiz
Melderegister
Firmenbuch
Die Dokumentenarchive benötigt man bei ERV Eingaben
im Firmenbuch, siehe ERV Anlagen im Firmenbuchverfahren
im Grundbuch, siehe ERV Anlagen im Grundbuchverfahren
Ein Sonderfall ist die ERVBox.
Hierbei handelt es sich um ein "Archiv", das von der ADVOKAT Übermittlungsstelle betrieben wird. Es dient zur Übermittlung großer Dateien im ERV. Bei der Übermittlung von ERVBox-Anlagen an das Gericht werden die Dateien aus der ERVBox an die JustizBox gesendet. Auch im ERV Rückverkehr werden diese Anlagen in die ERVBox abgestellt. Die Dateien sind nicht direkt im Schriftsatz enthalten. Im Schriftsatz befindet sich eine Referenz auf das Archiv. Siehe ERVBox im ERV Hinverkehr.
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