19.1.141 Stoppcode #083# : Kosten Ratenüberwachung

Manche Kanzleien berechnen im Falle einer Ratenvereinbarung mit dem Schuldner bei jeder eingehenden Zahlung einen geringen Betrag für Evidenzhaltungs- und Manipulationsaufwand. In der Ratenvereinbarung wird festgelegt, dass dieser Betrag bei jeder eingehenden Rate zuerst abgedeckt wird. "Pro Rate wird einvernehmlich ein Betrag von EUR #083# für Evidenzhaltungs- und Manipulationsaufwand angelastet."

Die wird in ADVOKAT wie folgt unterstützt:

Man erfasst im Akt eine Leistung mit Kürzel = "MRATEÜB = Mahnkosten Ratenüberwachung". Im Feld Verdienst dieser Leistung wird der Betrag für den Manipulationsaufwand eingegeben.

Der Stoppcode #083# gibt den Verdienstbruttobetrag der erstbesten MRATEÜB-Leistung wieder.
Der Betrag wird auch in den Stoppcode #113# eingerechnet.

Beim Zahlungseingang wird diese Leistung MRATEÜB in der Gruppe "Mahnleistungen" angezeigt. Diese Leistung wird bei Befehle / Aufteilung individuell automatisch als erstes vorbelegt.
Darüber hinaus kann man manuell widmen.

Mit der Bezahlung der Leistung wird - wie bei allen anderen Mahnleistungen - ein Quasititel gebildet. Allerdings gibt es eine Besonderheit: Die ursprüngliche Leistung MRATEÜB bleibt unberührt und steht für den nächsten Zahlungseingang zur Verfügung. Damit gibt es immer eine offene Leistung Mahnkosten Ratenüberwachung, bis diese händisch gelöscht wird.

Genau ist es so: Sobald man eine Zahlung anrechnet, wird die Leistung MRATEÜB auf eine 2. Leistung MRATEÜB mit Zahlungsdatum umkopiert. Die 2. Leistung wird in einen Quasititel umgewandelt. Wenn man später die Zahlung löscht, dann wird der Quasititel UND die 2. Leistung MRATEÜB gelöscht. Die 1. Leistung bleibt immer unberührt.

Die Kosten Ratenüberwachung werden als Verdienst behandelt und entsprechend gebucht.

Hinweis:
ADVOKAT setzt voraus, dass bei einem Zahlungseingang zumindest die vollen Mahnkosten Ratenüberwachung abgedeckt werden.

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