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Zustellvollmacht / Vertretung
Ein Teilnehmer der eZustellung kann in Vertretung fĂŒr einen anderen Teilnehmer der eZustellung die eZustellung-Nachrichten des Vertretenen (Vollmachtgebers) empfangen. Hier sind zwei FĂ€lle zu unterscheiden:
Private Vollmacht
Ein Teilnehmer der eZustellung kann einem anderen Teilnehmer der eZustellung dazu bevollmĂ€chtigen, dessen Nachrichten zu an seiner Statt zu erhalten. Dazu ist das Erteilen der Vollmacht mit dem Vollmachtenservice des BMDW (Bundesministeriums fĂŒr Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) erforderlich.
- Detailinformationen dazu finden Sie hier: â Informationen zum Vollmachtenservice
- Das Vollmachtenservice finden Sie hier: â Vollmachtenservice
Insolvenzverfahren (Postvollmacht)
Die sich aufgurnd von Insolvenzverfahren ergebende Postvollmacht (§ 78 Abs. 2 IO) soll ebenfalls im Bereich der eZustellung korrekt abgewickelt werden können. An einer Lösung dafĂŒr arbeiten derzeit das BMDW und das BMJ. Voraussichtlich wird dies wie folgt gelöst sein:
- Das Teilnehmerverzeichnis der eZustellung wird wissen, welche Insolvenzverfahren anhÀngig sind und wer der jeweils zustÀndige Insolvenzverwalter ist
- Im Falle eines anhĂ€ngigen Insolvenzverfahrens wĂŒrden dann eZustellung-Nachrichten automatisch an den Insolvenzverwalter umgeleitet werden