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Ăberblick |
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Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums fĂŒr Inneres (BMI) und vereint die Daten aller österreichischen Meldebehörden. Im ZMR sind alle in Ăsterreich gemeldeten Menschen (natĂŒrliche Personen) erfasst.
Die ZMR-Onlineabfrage ist per Gesetz nur jenen Personen zugĂ€nglich, die regelmĂ€Ăig MeldeauskĂŒnfte zur erwerbsmĂ€Ăigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder AnsprĂŒchen benötigen. Im Einzelfall darf eine Abfrage nur fĂŒr die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen (Meldegesetz § 16a Ziffer 5).
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Abfrage |
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FĂŒr die Abfrage sind folgende Angaben erforderlich:
Vorname
Familienname
Ein weiteres Identifikationsmerkmal (z.B. Geburtsdatum, PLZ)
BegrĂŒndung fĂŒr die Abfrage
Prinzipiell gilt, dass alle Daten vollstĂ€ndig angegeben werden mĂŒssen (keine AbkĂŒrzungen, keine Wildcards). Ausnahmen:
Beim Feld StraĂe kann auch ein Namensteil eingegeben werden (z.B. Hauptstr*). In diesem Fall muss aber zusĂ€tzlich Ort oder PLZ angegeben werden.
Beim Feld Hausnummer ist nur die Nummer ohne ZusĂ€tze einzugeben, also z.B. nur "48" fĂŒr die Hausnummer "48b/2/3".
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Info |
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FrĂŒhere Namen und Adressen In den Feldern der Abfragemaske können auch frĂŒhere Daten einer Person angegeben werden (z.B. eine alte Adresse oder ein Name vor einer NamensĂ€nderung). |
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FrĂŒhere Daten sind mindestens zurĂŒck bis ins Jahr 2001 gespeichert. |
Info |
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Gemeinde oder Ortschaft? Die Angabe der (politischen) Gemeinde ist im ZMR zur Zeit noch nicht möglich (Ausnahme: Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg). Das birgt eine gewisse Schwierigkeit. |
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