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Überblick

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Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums fĂŒr Inneres (BMI) und vereint die Daten aller österreichischen Meldebehörden. Im ZMR sind alle in Österreich gemeldeten Menschen (natĂŒrliche Personen) erfasst.

Die ZMR-Onlineabfrage ist per Gesetz nur jenen Personen zugĂ€nglich, die regelmĂ€ĂŸig MeldeauskĂŒnfte zur erwerbsmĂ€ĂŸigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder AnsprĂŒchen benötigen. Im Einzelfall darf eine Abfrage nur fĂŒr die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen (Meldegesetz § 16a Ziffer 5).

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Abfrage

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FĂŒr die Abfrage sind folgende Angaben erforderlich:

  • Vorname

  • Familienname

  • Ein weiteres Identifikationsmerkmal (z.B. Geburtsdatum, PLZ)

  • BegrĂŒndung fĂŒr die Abfrage

Prinzipiell gilt, dass alle Daten vollstĂ€ndig angegeben werden mĂŒssen (keine AbkĂŒrzungen, keine Wildcards). Ausnahmen:

  • Beim Feld Straße kann auch ein Namensteil eingegeben werden (z.B. Hauptstr*). In diesem Fall muss aber zusĂ€tzlich Ort oder PLZ angegeben werden.

  • Beim Feld Hausnummer ist nur die Nummer ohne ZusĂ€tze einzugeben, also z.B. nur "48" fĂŒr die Hausnummer "48b/2/3".

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Info

FrĂŒhere Namen und Adressen

In den Feldern der Abfragemaske können auch frĂŒhere Daten einer Person angegeben werden (z.B. eine alte Adresse oder ein Name vor einer NamensĂ€nderung).

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FrĂŒhere Daten sind mindestens zurĂŒck bis ins Jahr 2001 gespeichert.

Info

Gemeinde oder Ortschaft?

Die Angabe der (politischen) Gemeinde ist im ZMR zur Zeit noch nicht möglich (Ausnahme: Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg). Das birgt eine gewisse Schwierigkeit.
Beispiel: Eine Person kann in "6020 Hötting" gemeldet sein. Im ZMR wird diese mit "6020 Innsbruck" nicht gefunden.

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