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Inhalt

Überblick

Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und vereint die Daten aller österreichischen Meldebehörden. Im ZMR sind alle in Österreich gemeldeten Menschen (natürliche Personen) erfasst.

Die ZMR-Onlineabfrage ist per Gesetz nur jenen Personen zugänglich, die regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen. Im Einzelfall darf eine Abfrage nur für die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen (Meldegesetz § 16a Ziffer 5).

Abfrage

Für die Abfrage sind folgende Angaben erforderlich:

  • Vorname

  • Familienname

  • Ein weiteres Identifikationsmerkmal (z.B. Geburtsdatum, PLZ)

  • Begründung für die Abfrage

Prinzipiell gilt, dass alle Daten vollständig angegeben werden müssen (keine Abkürzungen, keine Wildcards). Ausnahmen:

  • Beim Feld Straße kann auch ein Namensteil eingegeben werden (z.B. Hauptstr*). In diesem Fall muss aber zusätzlich Ort oder PLZ angegeben werden.

  • Beim Feld Hausnummer ist nur die Nummer ohne Zusätze einzugeben, also z.B. nur "48" für die Hausnummer "48b/2/3".

Historische Daten
Es können nicht nur aktuelle, sondern auch historische Daten angegeben werden (z.B. eine alte Adresse oder ein Name vor einer Namensänderung). Historische Daten sind mindestens zurück bis ins Jahr 2001 gespeichert.

Gemeinde oder Ortschaft?

Die Angabe der (politischen) Gemeinde ist im ZMR zur Zeit noch nicht möglich (Ausnahme: Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg). Das birgt eine gewisse Schwierigkeit.
Beispiel: Eine Person kann in "6020 Hötting" gemeldet sein. Im ZMR wird diese mit "6020 Innsbruck" nicht gefunden.

Achtung!

Für jede Abfrage muss eine deutliche Begründung angegeben werden!

▹ Empfehlung

Wenn eine Person mehrere Vornamen hat, sollte zunächst nur der erste Vorname bis zur ersten Leerstelle angegeben werden. Bei fehlender Eindeutigkeit kann im nächsten Schritt ein weiterer Vorname ergänzt werden. Doppelvornamen mit Bindestrich (z.B. Karl-Heinz) müssen mit Bindestrich ausgeschrieben werden.

Wir empfehlen die PLZ als zusätzliches Kriterium zu verwenden.
Ausnahme: Bei Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg empfehlen wir den Ort als zusätzliches Kriterium.

Bei Österreichern empfehlen wir die Staatsangehörigkeit als zusätzliches Kriterium.

▹ Interne Angaben

Die internen Angaben (abgesehen von Begründung) sind nicht erforderlich und werden auch nicht an das ZMR übermittelt. Diese werden jedoch im Logbuch protokolliert und können so für interne Zwecke (z.B. Auswertungen) dienen.

▹ Sterbedatum

Wenn es keine aktuellen Daten zur Person gibt, ist diese wahrscheinlich verstorben (Sterbevermutung).

Wenn das Kästchen "Sterbedatum" angehakt ist, wird bei Sterbevermutung zusätzlich das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) abgefragt, um das Sterbedatum zu ermitteln.
Wenn die Person tatsächlich verstoben ist, werden im Abfrageergebnis Sterbedatum, Sterbeort und letzter Hauptwohnsitz  laut ZPR angedruckt.

Sterbevermutung

Eine Sterbevermutung liegt vor, wenn es keine aktuellen Meldedaten zu einer Person gibt. In den allermeisten Fällen ist diese Vermutung richtig. Es kann auch vorkommen, dass die Person ins Ausland verzogen ist.

Das Sterbedatum wird z.B. in diesen Fällen benötigt:

  • im Exekutionsverfahren zur Forderungsanmeldung im Verlassenschaftsverfahren

  • im Grundbuch zur Löschung von personenbezogenen Dienstbarkeiten

Vor dem 1.1.2013 verstorbene Personen sind nicht im ZPR enthalten.

▹ Achtung: Frustrierte Abfragekosten!

Achten Sie gut darauf, mit welchen Parameter Sie die Abfrage vornehmen, da auch eine Negativauskunft die Gebührenpflicht beim ZMR auslöst.

▹ Adressprüfung

Um kostenpflichtige Negativauskünft zu vermeiden, wird geprüft, ob die Angaben für PLZ, Ort und Straße stimmig sind. Wenn nicht, wird eine Liste angezeigt, um die passende Angabe auszuwählen.

Unstimmigkeit von PLZ und Ort

Unstimmigkeit von Ort und Straße

Auch wenn kein Vorschlag für eine passende Angabe gefunden wird, werden Sie entsprechen darauf hingewiesen.

Abfrageergebnis

Als Ergebnis erhalten Sie einen Auszugs aus dem ZMR als PDF-Dokument. Beispielsweise sind folgende Fallkonstellationen möglich:

  • Kein eindeutiger Treffer
    Wenn aufgrund Ihrer Angaben mehr als eine Person im ZMR gefunden wird, erhalten Sie keine Auskunft und keine Auswahlmöglichkeit (Trefferliste), sondern nur eine entsprechende Rückmeldung.

  • Auszug aktuell mit aktuellen Hauptwohnsitz
    Zur Person sind aktuelle Daten im ZMR vorhanden und für die Person ist ein aktueller Hauptwohnsitz bekannt.

  • Auszug aktuell aber kein aktueller Hauptwohnsitz
    Zur Person sind keine aktuellen Daten im ZMR vorhanden aber für die Person ist kein aktueller Hauptwohnsitz bekannt. Die Person könnte obdachlos sein.

  • Auszug historsich ohne Sterbedatum
    Zur Person sind keine aktuellen Daten im ZMR vorhanden (Sterbevermutung), aber die Person ist auch nicht als verstorben bekannt. Womöglich ist die Person ins Ausland verzogen.

  • Auszug historisch mit Sterbedatum
    Die Person ist verstorben und daher gibt es keine aktuellen Daten im ZMR und keinen aktuellen Hauptwohnsitz.

  • Negativauskunft
    Für die Abfrageparamter konnte keine Person im ZMR identifiziert werden.

▹ Aktionen

 Mit Klick auf Lokal speichern wird der Auszug als PDF-Dokument heruntergeladen.

 Mit Klick auf Als Leistung erfassen können Sie den Auszug als PDF-Dokument in Ihr Kanzlei-ADVOKAT übernehmen und gleichzeitig eine Leistung samt Barauslage erfassen. Zuglich können die Personendaten übernommen werden.

▹ Beispielauszüge

Auszug aktuell - Mit aktuellem Hauptwohnsitz

Auszug aktuell - Kein aktueller Hauptwohnsitz

Auszug historisch - Kein Sterbedatum

Auszug historisch - Mit Sterbedatum

Negativauskunft

▹ Besonderheiten

Kein Geburtsdatum
Der Auszug gibt nur dann ein Geburtsdatum wieder, wenn ein solches auch für die Abfrage angegeben wurde.

Abweichendes Geburtsdatum
Wenn ein anderes Geburtsdatum angezeigt wird, als von Ihnen angegeben worden ist, liegt das daran, dass dieses behördlich nachträglich korrigiert wurde (meist bei Ausländern).

Abweichende Namens
Familienname und Vorname können von den angegebenen Daten abweichen. Dies kommt bei Namensänderungen und nachträglichen behördlichen Korrekturen vor (meist bei Ausländern; auch bei Namensänderung aufgrund Eheschließung).

Nicht nachvollziehbare Negativauskunft (Auskunftsperre)
Eine Negativauskunft wird auch im Falle einer gesetzten Auskunftsperre erteilt. Eine solche wird z.B. bei Häftlingen automatisch gesetzt. Die Dauer der Auskunftsperre ist auf 2 Jahre begrenzt.

Verpflichtende Protokollierung

Sämtliche ZMR-Abfragen werden gemäß § 10 Meldegesetz-Durchführungsverordnung protokolliert und müssen dem Bundesministerium für Inneres (BMI) auf Anfrage beauskunftet werden.

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