Überblick
Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist eine Datenbank des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und vereint die Daten aller österreichischen Meldebehörden. Im ZMR sind alle in Österreich gemeldeten Menschen (natürliche Personen) erfasst.
Die ZMR-Onlineabfrage ist per Gesetz nur jenen Personen zugänglich, die regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen. Im Einzelfall darf eine Abfrage nur für die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen (Meldegesetz § 16a Ziffer 5).
Abfrage
Für die Abfrage sind folgende Angaben erforderlich:
Vorname
Familienname
Ein weiteres Identifikationsmerkmal (z.B. Geburtsdatum, PLZ)
Begründung für die Abfrage
Prinzipiell gilt, dass alle Daten vollständig angegeben werden müssen (keine Abkürzungen, keine Wildcards). Ausnahmen:
Beim Feld Straße kann auch ein Namensteil eingegeben werden (z.B. Hauptstr*). In diesem Fall muss aber zusätzlich Ort oder PLZ angegeben werden.
Beim Feld Hausnummer ist nur die Nummer ohne Zusätze einzugeben, also z.B. nur "48" für die Hausnummer "48b/2/3".
Historische Daten
Es können nicht nur aktuelle, sondern auch historische Daten angegeben werden (z.B. eine alte Adresse oder ein Name vor einer Namensänderung). Historische Daten sind mindestens zurück bis ins Jahr 2001 gespeichert.
Gemeinde oder Ortschaft?
Die Angabe der (politischen) Gemeinde ist im ZMR zur Zeit noch nicht möglich (Ausnahme: Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg). Das birgt eine gewisse Schwierigkeit.
Beispiel: Eine Person kann in "6020 Hötting" gemeldet sein. Im ZMR wird diese mit "6020 Innsbruck" nicht gefunden.
Achtung!
Für jede Abfrage muss eine deutliche Begründung angegeben werden!
▹ Empfehlung
Wenn eine Person mehrere Vornamen hat, sollte zunächst nur der erste Vorname bis zur ersten Leerstelle angegeben werden. Bei fehlender Eindeutigkeit kann im nächsten Schritt ein weiterer Vorname ergänzt werden. Doppelvornamen mit Bindestrich (z.B. Karl-Heinz) müssen mit Bindestrich ausgeschrieben werden.
Wir empfehlen die PLZ als zusätzliches Kriterium zu verwenden.
Ausnahme: Bei Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg empfehlen wir den Ort als zusätzliches Kriterium.
Bei Österreichern empfehlen wir die Staatsangehörigkeit als zusätzliches Kriterium.
▹ Interne Angaben
Die internen Angaben (abgesehen von Begründung) sind nicht erforderlich und werden auch nicht an das ZMR übermittelt. Diese werden jedoch im Logbuch protokolliert und können so für interne Zwecke (z.B. Auswertungen) dienen.
▹ Sterbedatum
Wenn es keine aktuellen Daten zur Person gibt, ist diese wahrscheinlich verstorben (Sterbevermutung).
Wenn das Kästchen "Sterbedatum" angehakt ist, wird bei Sterbevermutung zusätzlich das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) abgefragt, um das Sterbedatum zu ermitteln.
Wenn die Person tatsächlich verstoben ist, werden im Abfrageergebnis Sterbedatum, Sterbeort und letzter Hauptwohnsitz laut ZPR angedruckt.
Sterbevermutung
Eine Sterbevermutung liegt vor, wenn es keine aktuellen Meldedaten zu einer Person gibt. In den allermeisten Fällen ist diese Vermutung richtig. Es kann auch vorkommen, dass die Person ins Ausland verzogen ist.
Das Sterbedatum wird z.B. in diesen Fällen benötigt:
im Exekutionsverfahren zur Forderungsanmeldung im Verlassenschaftsverfahren
im Grundbuch zur Löschung von personenbezogenen Dienstbarkeiten
Vor dem 1.1.2013 verstorbene Personen sind nicht im ZPR enthalten.
▹ Achtung: Frustrierte Abfragekosten!
Achten Sie gut darauf, mit welchen Parameter Sie die Abfrage vornehmen, da auch eine Negativauskunft die Gebührenpflicht beim ZMR auslöst.
▹ Adressprüfung
Um kostenpflichtige Negativauskünft zu vermeiden, wird geprüft, ob die Angaben für PLZ, Ort und Straße stimmig sind. Wenn nicht, wird eine Liste angezeigt, um die passende Angabe auszuwählen.
Unstimmigkeit von PLZ und Ort
Unstimmigkeit von Ort und Straße
Auch wenn kein Vorschlag für eine passende Angabe gefunden wird, werden Sie entsprechen darauf hingewiesen.
Abfrageergebnis
Als Ergebnis erhalten Sie einen Auszugs aus dem ZMR als PDF-Dokument. Beispielsweise sind folgende Fallkonstellationen möglich:
Kein eindeutiger Treffer
Wenn aufgrund Ihrer Angaben mehr als eine Person im ZMR gefunden wird, erhalten Sie keine Auskunft und keine Auswahlmöglichkeit (Trefferliste), sondern nur eine entsprechende Rückmeldung.Auszug aktuell mit aktuellen Hauptwohnsitz
Zur Person sind aktuelle Daten im ZMR vorhanden und für die Person ist ein aktueller Hauptwohnsitz bekannt.Auszug aktuell aber kein aktueller Hauptwohnsitz
Zur Person sind keine aktuellen Daten im ZMR vorhanden aber für die Person ist kein aktueller Hauptwohnsitz bekannt. Die Person könnte obdachlos sein.Auszug historsich ohne Sterbedatum
Zur Person sind keine aktuellen Daten im ZMR vorhanden (Sterbevermutung), aber die Person ist auch nicht als verstorben bekannt. Womöglich ist die Person ins Ausland verzogen.Auszug historisch mit Sterbedatum
Die Person ist verstorben und daher gibt es keine aktuellen Daten im ZMR und keinen aktuellen Hauptwohnsitz.Negativauskunft
Für die Abfrageparamter konnte keine Person im ZMR identifiziert werden.
▹ Aktionen
Mit Klick auf Lokal speichern wird der Auszug als PDF-Dokument heruntergeladen.
Mit Klick auf Als Leistung erfassen können Sie den Auszug als PDF-Dokument in Ihr Kanzlei-ADVOKAT übernehmen und gleichzeitig eine Leistung samt Barauslage erfassen. Zuglich können die Personendaten übernommen werden.
▹ Beispielauszüge
Auszug aktuell - Mit aktuellem Hauptwohnsitz
Auszug aktuell - Kein aktueller Hauptwohnsitz
Auszug historisch - Kein Sterbedatum
Auszug historisch - Mit Sterbedatum
Negativauskunft
▹ Besonderheiten
Kein Geburtsdatum
Der Auszug gibt nur dann ein Geburtsdatum wieder, wenn ein solches auch für die Abfrage angegeben wurde.
Abweichendes Geburtsdatum
Wenn ein anderes Geburtsdatum angezeigt wird, als von Ihnen angegeben worden ist, liegt das daran, dass dieses behördlich nachträglich korrigiert wurde (meist bei Ausländern).
Abweichende Namens
Familienname und Vorname können von den angegebenen Daten abweichen. Dies kommt bei Namensänderungen und nachträglichen behördlichen Korrekturen vor (meist bei Ausländern; auch bei Namensänderung aufgrund Eheschließung).
Nicht nachvollziehbare Negativauskunft (Auskunftsperre)
Eine Negativauskunft wird auch im Falle einer gesetzten Auskunftsperre erteilt. Eine solche wird z.B. bei Häftlingen automatisch gesetzt. Die Dauer der Auskunftsperre ist auf 2 Jahre begrenzt.
Verpflichtende Protokollierung
Sämtliche ZMR-Abfragen werden gemäß § 10 Meldegesetz-Durchführungsverordnung protokolliert und müssen dem Bundesministerium für Inneres (BMI) auf Anfrage beauskunftet werden.