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Bevor Sie eine Treuhandmeldung erzeugen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Stammdaten des Treuhänders müssen angelegt sein, siehe Treuhänder (eTHB)
- Die Stammdaten der RAK müssen angelegt sein, siehe Rechtsanwaltskammer (eTHB)
- Die Stammdaten der Treuhandbank müssen angelegt sein, siehe Treuhandbank (eTHB)
- In der Personenverwaltung sollen die Namen und Adresse aller Treugeber und Begünstigten angelegt sein, siehe Treugeber und Begünstigte (eTHB)
- In der Aktenverwaltung muss ein Treuhandakt angelegt sein, siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB)
Man kann Treuhandmeldungen in Programme / ERV in der ERV Hinverkehr-Liste erfassen. Besser geschieht das aber mit einer Betreibung und Leistung "ETHB" = Meldung elektronisches Treuhandbuch.
Es gibt folgende Treuhandmeldungen:
Abb. 388: Fenster "ERV-Schriftsatz", Arten von Treuhandmeldungen
- Praktischer Ablauf Treuhandschaft
- 01 Erstmeldung
- 01 Erstmeldung, Reiter Stammdaten
- 01 Erstmeldung, Reiter Personen
- 01 Erstmeldung, Reiter Treuhandkonto
- 01 Erstmeldung, Reiter Sonstige
- 01 Erstmeldung, Reiter Anlagen
- 03 Erstmeldung Änderung
- 04 Fristerstreckungsmeldung
- 05 Berichtsmeldung an Kammer
- 06 Kontoverfügungsauftrag
- 07 Kontoverfügungsauftrag Änderung
- 10 Abschlussmeldung
- 20 Bank Kontoanfrageantrag
- 25 Kontoauszugantrag
- 26 Kontoschließung
- 27 Berichtsmeldung an Bank
- 11 Übernahme Treuhandschaft