12.17.3.11 06 Kontoverfügungsauftrag

Der Kontoverfügungsauftrag dient der Bank zur Kontrolle der Auszahlungen. Die Bank ist berechtigt, Auszahlungen an jene Personen vorzunehmen, die im durch alle Treugeber unterschriebenen Kontoverfügungsauftrag angeführt sind, unabhängig davon, welche Rolle (Treugeber-Geldbeisteller, Treugeber-Begünstigte, sonstige Begünstigte) sie in der Treuhandvereinbarung einnehmen.

Begünstige (Treugeber-Begünstigte oder sonstige Begünstigte) müssen verpflichtend eine Bankverbindung aufweisen. Bei Geldbeistellern ist die Bankverbindung optional. Für eine allfällige Rückabwicklung (Rücküberweisung) ist empfohlen auch für die Geldbeisteller eine Bankverbindung zu erheben.

Für eine allfällige Überweisung auf ein Eigenkonto ist im Formular das Feld Eigenkonto zu füllen. Die Überweisung ist nur auf das Konto möglich, von dem auch die Gebühren eingezogen werden (Einzugskonto).

Aus dem Statut 9.3.2.:
Änderungsmeldung des Kontoverfügungsauftrags: Änderungen der Begünstigten, der Bankverbindungen oder eine nachträgliche Bekanntgabe derselben, sind mittels Änderungsmeldung des Kontoverfügungsauftrags [Beilage ./4] der Rechtsanwaltskammer schriftlich mitzuteilen (siehe Punkt 7.8.6 i.V.m. Punkt 19.).

Diese Meldung setzt eine Erstmeldung voraus.

Diese Meldung geht im Szenario 2: Anwalt-Kammer und Szenario 4: Anwalt-Kammer-Bank-V2 immer an die RAK.

Damit sie versendet werden kann, muss im selben Akt ein Rückverkehr (Antwort der RAK auf die Erstmeldung) vorhanden sein. Konkret ist das eine RAK EntscheidungsMeldung mit positiver Erledigung der Erstmeldung (Erstmeldung Änderung). Sonst kommt es zu folgender Meldung bei Speichern (Senden) des Kontoverfügungsauftrags:

Voraussetzung für einen Kontoverfügungsauftrag ist eine positive Entscheidung der RAK über die Erstmeldung. ADVOKAT findet keine solche Meldung im ERV Rückverkehr. Bitte prüfen Sie die Rückverkehrsmeldungen zu dieser Treuhandschaft manuell. Allenfalls warten Sie die Meldung ab, bevor Sie den Kontoverfügungsauftrag senden.

Im Feld Schriftsatzart wählen Sie "Treuhandmeldung".
Im Feld Art wählen Sie "06 Kontoverfügungsauftrag".

Die Meldung funktioniert ähnlich wie 01 Erstmeldung. Hier sind nur abweichende Reiter und Felder beschrieben.

Reiter Personen: Liste der Treugeber und sonstigen Begünstigten

Abb. 395: Fenster "Treuhandmeldung Kontoverfügungsauftrag", Reiter Personen

Treugeber und sonstige Begünstigte:

  • Rolle: Es gibt vier Möglichkeiten:

    • Treugeber-Geldbeisteller: Mindestens ein Geldbeisteller muss enthalten sein

    • Treugeber-Begünstigter: Dieser Treugeber ist Geldempfänger

    • Sonstige Begünstigte: Diese Person ist nur Geldempfänger und nicht Treugeber

    • Drittfinanzierer

  • Begünstigter: Namenskurzbezeichnung der Person

  • Bankverbindung: Die Bankverbindung (IBAN) muss im Fenster Personenstamm angelegt sein, die erste Bankverbindung wird vorgeschlagen

Konsequenzen:

  • In einem Kontoverfügungsauftrag braucht es mindestens einen Begünstigten. Das kann eine Person in der Rolle "Begünstigter" oder "Sonstiger Begünstigter" oder "Geldbeisteller mit Kontonummer" sein.

  • Treugeber-Geldbeisteller, bei denen eine Kontonummer hinterlegt ist, müssen den Kontoverfügungsauftrag unterschreiben, weil sie gleichzeitig auch Begünstigte sind.

  • Sonstige Begünstigte oder Drittfinanzierer müssen den Kontoverfügungsauftrag nicht unterschreiben. Eine Kontonummer muss hinterlegt sein.

Standardmäßig wird die erste Bankverbindung vorgeschlagen Wenn für einen Geldbeisteller oder Begünstigten mehrere Bankverbindungen angeführt werden sollen, dann sind alle Bankverbindungen bei dieser Person zu erfassen und ist diese Person im Reiter Personen mehrfach einzugeben. In der Spalte Bankverbindung stehen in diesem Fall unterschiedliche Konten. (Hinweis: Es sollte niemals die selbe Person mehrfach mit unterschiedlichen Bankkonten im Personenstamm angelegt werden.)

Wenn bei einem Begünstigten die Bankverbindung fehlt, weist folgende Meldung darauf hin:
Bei jedem Begünstigten (Sonstigen Begünstigten) muss eine Bankverbindung mit IBAN angegeben sein.

ERV Beteiligte Person mit Bankverbindung

Bei einem Bankkonto außerhalb des SEPA-Raums, wo kein SWIFT/BIC-Code angegeben ist, muss zusätzlich das Land des Bankinstitutes angegeben werden. Enthält die Bankverbindung einen IBAN, wird es automatisch erkannt und das Feld kann nicht bearbeitet werden.

Abb. 396: Fenster "ERV Beteiligte Person"

Wenn bei einem Bankkonto außerhalb des SEPA-Raums das Land fehlt, weist folgende Meldung darauf hin:
Bei der Person Anton Muster ist beim Bankkonto 'BANK1, 987654, 1234567890' kein Land angegeben.

Reiter Treuhandkonto:

Eigenkonto-Betrag
Dieses Feld deckt folgenden Fall des Statuts eTHB 2020 ab:

8.2.3 Dem Rechtsanwalt ist es untersagt, Überweisungen auf sein Eigenkonto vorzusehen oder durchzuführen. Hievon ausgenommen sind:
a) Überweisungen auf das Einzugskonto zur Abdeckung eigener Forderungen des Rechtsanwalts gegen Treugeber-Begünstigte, soweit sämtliche derartige Überweisungen insgesamt 10% des gemeldeten Treuhanderlags, maximal jedoch EUR 5.000,00 nicht übersteigen; ...

Das Feld wird nur im Ausdruck KVA und KVA-Änderung angedruckt. Es wird nicht in den strukturierten Daten übermittelt und daher auch nicht am Ausdruck des eTHB-Schriftsatzes angeführt.

Datum, an dem die Treuhandvereinbarung durch alle Treugeber ...
Datum der Unterfertigung die Treuhandvereinbarung durch die Treugeber. Das letzte Datum zählt, wenn nicht gleichzeitig unterfertigt wird.

Dieses Datum wird in das Formular "Kontoverfügungsauftrag" übernommen.

Anmerkung: Schließen die Treuhandparteien eine gesonderte Treuhandvereinbarung, dann ist das Datum des Treuhandvertrags das maßgebliche Datum. Wird für die Treuhandvereinbarung zB in den Kaufvertrag eingearbeitet, dann unterschreibt der Treuhänder (= üblicherweise der Vertragserrichter) in der täglichen Praxis nur selten den Kaufvertrag mit. Damit wäre kein Treuhandvertrag zustande gekommen. Es gibt daher die Fiktion, dass die Treuhandvereinbarung zu dem Zeitpunkt zustande kommt, zu dem der Treuhänder bzw. die Treugeber die letzte Unterschrift am Formular Kontoverfügungsauftrag geleistet haben.

Ausdruck Kontoverfügungsauftrag
Siehe Ausdruck Treuhandformulare

Im Szenario 4 (Anwalt-Kammer-Bank-V2) kann (ab ETHB 2021) die Übermittlung des unterfertigten Kontoverfügungsauftrags (gescanntes Papier-Dokument) an die Kammer und die Bank unterbleiben. Der KVA muss aber im Original im Akt verbleiben und wird erst im Rahmen der Revision des Treuhänders geprüft. Das heißt, es muss an die Kammer nur der strukturierte Kontoverfügungsauftrag versendet werden. Die RAK oder die Bank kann nach Erhalt des strukturierten KVAs jederzeit den ausgedruckten KVA vom Treuhänder mittels Aufforderungsmeldung anfordern. Die Antwort erfolgt mit einer 05 Berichtsmeldung an Kammer oder 27 Berichtsmeldung an Bank mit angehängtem gescannten Kontoverfügungsauftrag.
Im Szenario 2 (Anwalt-Kammer) muss der unterfertigte Kontoverfügungsauftrag weiterhin eingescannt und immer als Anlage mit der ERV-Meldung mitgeschickt werden.

Validierungscode (Hash-Code)
Um für alle beteiligten Parteien und die Revision die Kontrolle zu erleichtern und um überprüfen zu können, ob sich zwischen Erstellung des Papier-KVA und der elektronischen Meldung Daten des KVA geändert haben, wird beim Druck des KVA aus den Daten ein Hash-Code generiert, im Akt (siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB), Freie Felder) gespeichert und auf dem Kontoverfügungsauftrag aufgedruckt. Damit Änderungen nachträglich (nach Ausdruck) erfasster, für die Auszahlung maßgeblicher Daten frühzeitig erkannt werden, werden vor dem Senden der Meldung die strukturierten Daten mittels dem Hash-Code gegengeprüft. Sollten sich maßgeblicher Daten seit dem Ausdruck geändert haben, weist folgende Meldung darauf hin:
Die Daten stimmen nicht mit dem zuletzt gedruckten Kontoverfügungsauftrag überein. Der Kontoverfügungsauftrag muss ausgedruckt und damit der Hash-Code neu erstellt werden.

Der Validierungscode kann sich aus technischer Sicht nur ändern, wenn sich die für den Hash-Code re-levanten Daten (siehe Hash-Code Generierung) geändert haben. Das Vertragsdatum und die Geschäftszahl der RAK sind nicht Bestandteil des Hash-Codes, somit kommt es bei Änderung dieser Felder zu keiner Änderung des Hash-Codes.

Hash-Code Generierung
Der Validierungscode (Hash-Code) wird aus den folgenden Daten des Kontoverfügungsauftrags generiert:

Daten der Treuhandschaft:

  • IBAN des Treuhandkontos

  • Geschäftsfallbezeichnung

  • Treuhanderlag

  • Währung in Großbuchstaben (derzeit erlaubt nur EUR, nicht leer)

  • Eigenüberweisungsbetrag

Daten der Treugeber:

  • Reihung des Begünstigten

  • Rolle des Begünstigten

    1. TG = Treugeber Geldbeisteller

    2. TB = Treugeber Begünstigter

    3. SB = Sonstiger Begünstigter

    4. TH = Treuhänder (bei Eigenüberweisungsbetrag >0)

  • Bankverbindung (im SEPA-Raum):

    1. IBAN oder

    2. IBAN|BIC, wenn angegeben

  • Bankverbindung (im Non-SEPA-Raum):

    1. KontoNrNonSEPA|BIC oder

    2. KontoNrNonSEPA|BLZ|ISO3LC oder

    3. KontoNrNonSEPA|BANKID|ISO3LC

  • Nachname oder Firmenzeile1

  • Vorname oder Firmenzeile2

  • Geburtsdatum(nat) oder (österreichische) Firmenbuchnummer (jur)

Hash-Code Änderungen ansehen
Bei jedem Ausdruck eines KVA speichert ADVOKAT die Daten, welche den Code erzeugen. Sie können den Code im Fenster Aktenstamm / Freie Felder / eTHB / Treuhandschaft im Feld KVA Hash Verlauf ansehen. Mit einem Doppelklick wird ein Fenster geöffnet mit zB folgendem Inhalt:

[Datum] [Uhrzeit], [Advokat-Benutzer], [Advokat-Version]
[Hashcode]
[Daten für die Hash-Code Generierung]

Beispiel:
Erstellung: 2021-12-06 11:49:54, AF, A8#8.6.15.19
Validierungscode: 2483-722A-6A61-25D0-5D11-036A-6E90-59BD
AT022050303300646365|Kaufvertrag|123.000,00|EUR|5.000,00|
TB|AT022050302101023600|Fuchs|Andreas|19770101|
TG|AT022050302101023600|Mustermann|Max|19750101|
TH|AT022050302101023600|RZOOAT2L680|Dr. Anton ADVOKAT Dr. Bernd ADVOKAT|Rechtsanwälte||

Warnmeldung iZm Validierungscode Abweichungen
1. Anwender ändern Stammdaten von Personen, die in einem gedruckten (nicht gesendeten) KVA verwendet werden. Dies führt zu einer Änderung des Validierungscodes und der KVA muss gedruckt werden. Dies wird gerne übersehen.

ADVOKAT bringt eine Warnmeldung beim Speichern von Personenstammdaten, wenn die Person in einer noch nicht gesendeten "KontoVerfügungsAuftragMeldung" oder "ÄnderungKVAMeldung" vorkommt und es bereits einen Validierungscode gibt:
Diese Person wird in einem offenen eTHB KVA verwendet. Änderungen führen eventuell dazu, dass der KVA neu gedruckt und unterschrieben werden muss. Wollen Sie die Änderungen wirklich speichern?

2. Auch ADVOKAT Adressen aktualisieren ändert automatisch Personen, zB Finanzämter.
Lösung: Unter den Bedingungen Punkt 1. wird eine solche Person nicht aktualisiert, sondern mit Erwähnung im Protokoll übersprungen. Die Aktualisierung wird beim nächsten Adressen aktualisieren ohnehin nachgeholt.

3. Umreihung von Personen in der eTHB-Meldung führt zu einer Änderung des Validierungscodes
Die Anwender reihen die Treugeber aus optischen Gründen um, damit sie im Visualisierungsausdruck (PDF) in der gewünschten Reihung aufgelistet sind.

ADVOKAT bringt nun eine Warnmeldung beim Umreihen in einer "KontoVerfügungsAuftragMeldung" oder "ÄnderungKVAMeldung", sofern es bereits einen Validierungscode gibt:
Änderungen in der Reihenfolge der Personen führen zu einem anderen Validierungscode. Der KVA muss neu gedruckt und unterschrieben werden. Wollen Sie die Reihung wirklich ändern?

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