12.17.5 Treuhand Meldungen im ERV Rückverkehr

Alle Antworten auf Meldungen im ERV Hinverkehr langen in der ERV Rückverkehr-Liste ein. Es gibt Rückverkehr von der RAK und Rückverkehr von der Bank.

  1. Rückverkehr, der von der RAK einlangt:

    1. Aufforderungsmeldung

    2. Entscheidungsmeldung

Wenn ein Rückverkehr von der RAK einlangt, dann geschieht Folgendes automatisch:

  1. In die Freien Felder "eTHB" im Aktenstamm wird das Feld Geschäftszahl RAK eingetragen. Bei allen Folgemeldungen ist die Geschäftszahl für die RAK eine wichtige Information für die richtige Zuordnung zum Treuhandakt. Siehe Treuhandakt in der Aktenverwaltung (eTHB).

  2. Es werden Automatische Termine eTHB eingetragen.

Jede weitergehende Bearbeitung muss in der Rückverkehr-Liste händisch erfolgen, insbesondere sollten Sie den Rückverkehr ausdrucken, erledigen (siehe ERV Rückverkehr erledigen), eine allfällige Kalendierung im Akt eintragen und rechtzeitig inhaltlich reagieren.

Abb. 402: Ausdruck "ERV Rückverkehr" von der RAK

  1. Rückverkehr, der von der Treuhandbank einlangt:

    1. Bank Rückmeldung Kontoanfrageantrag

    2. Bank Rückmeldung Sperrmeldung

    3. Bank Rückmeldung Erstmeldung Änderung

    4. Bank Rückmeldung Kontoverfügungsauftrag

    5. Bank Rückmeldung Kontoauszug

    6. Bank Rückmeldung Kontoschließung

    7. Bank Aufforderungsmeldung

Wenn ein Rückverkehr "Bank Rückmeldung Kontoanfrageantrag" von der Bank einlangt, dann wird automatisch die Treuhandkontonummer in die Freien Felder "eTHB" im Aktenstamm eingetragen.

Hinweis: Die "Bank Rückmeldung Sperrmeldung" ist eine Information von der Bank an den Treuhänder, dass die RAK eine Verfügungsbeschränkung (früher: Kontosperre) verfügt hat.

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