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Diese Meldung wird angezeigt, weil seit 1. April 2017 jede Registrierkasse über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen muss.
Diese Sicherheitseinrichtung (USB-Stick) enthält ein digitales Zertifikat mit einer Laufzeit von 5 Jahren. (Die nötigen Zertifikate werden immer nur mit einer bestimmten Laufzeit ausgestellt.)

Das Zertifikat muss daher erneuert werden. Wenn es nicht erneuert wird, sind - nach unseren Informationen - die erstellten Registrierkassa-Belege zwar gültig, ABER es wird mit einer dauerhaft ausgefallenen Sicherheitseinrichtung gearbeitet.
Das darf kein Dauerzustand sein. Wir ersuchen Sie daher, rechtzeitig für die verwendete Registrierkasse ein neues Zertifikat (einen neuen USB-Stick) bei ADVOKAT anzufordern. Die Kosten dafür betragen EUR 55,00 zzgl. USt.

Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Ansprechpartner, Herrn Benjamin Vorhofer, Support per Mail (bv@advokatunter support@advokat.at) mit folgenden Informationen:

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