Diese Arbeitsschritte sind erforderlich, wenn ein(e) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin eine neue Rechtsanwaltskanzlei mit eigenem ERV-Code gegründet wurde und den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nutzen möchte und/oder als zuständige(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Akten aufscheinen soll.
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Ein Beispiel dafür wäre eine weitere Niederlassung der Rechtsanwaltskanzlei in einem anderen Bundesland. Bei einer neuen natürlichen Person wechseln Sie zum Kapitel Neuer Rechtsanwalt/Neue Rechtsanwältin.
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