1.10.1.3 Neue Rechtsanwaltskanzlei

Diese Arbeitsschritte sind erforderlich, wenn eine neue Rechtsanwaltskanzlei mit eigenem ERV-Code gegründet wurde und den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nutzen möchte.
Ein Beispiel dafür wäre eine weitere Niederlassung der Rechtsanwaltskanzlei in einem anderen Bundesland. Bei einer neuen natürlichen Person wechseln Sie zum Kapitel Neuer Rechtsanwalt/Neue Rechtsanwältin.

Hinweise

Wer zur Teilnahme am ERV verpflichtet ist, wer freiwillig teilnehmen kann und welche Art von ERV-Code man erhält finden Sie im Kapitel ⚖️ 01 - Teilnahme & Aktivierung.

Vorgehensweise

  1. Öffnen Sie in der Personenverwaltung die Person "RA" > Schaltfläche "Befehle" > Unterpunkt "Kopieren". Im Fenster "Personen – Stammsatz kopieren" wählen Sie:
    • Neue Kurzbezeichnung RA-Standortkürzel (Beispiel: "RA-L", wobei L für "Linz" steht)
    • "Telefon mitkopieren" aktivieren
    • "Bankverbindung mitkopieren" aktivieren
    • "Zweitanschrift automatisch anlegen" deaktivieren

  2. Nach Klick auf "OK" befinden Sie sich sofort im Personendatensatz "RA-L". Aktivieren Sie die Option "Firma" und passen Sie folgende Felder an.
    Im Regelfall stimmen die meisten Felder mit jenen der Person "RA" überein und man muss lediglich die Anschrift und den ERV-Code anpassen.
    • Name (Firmenwortlaut)
    • Straße, Postleitzahl, Ort, Land
    • Reiter "Telefon"
      • Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, Website
    • Reiter "Bank"
      • IBAN und BIC des Gebühreneinzugkonto bei Konto vom Typ "E"
      • IBAN und BIC des Anderkonto bei Konto vom Typ "Z"
    • Reiter "Zusätze"
      • UID-Nummer, ERV-Code, FB/ZVR-Nummer

  3. Erstellen Sie bei Bedarf einen Briefkopf, Brieffuß und Kanzleistempel. Eine detaillierte Anleitung dafür finden Sie im Kapitel Briefpapier und Kanzleistempel.

  4. Teilen Sie dem ADVOKAT Support per Support Tool oder E-Mail unter support@advokat.at den Namen und ERV-Code mit, falls eine Freischaltung für den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) erfolgt.
    Es ist eine Identitätsprüfung basierend auf § 2 Abs. 3 ERV 2021 erforderlich. Daher ist eine schriftliche Kontaktaufnahme erforderlich:

    bei juristischen Personen:

    • Auszug aus einem öffentlichen Register (Firmenbuch, Vereinsregister)
    • Rechtsanwaltsausweis oder ersatzweise ein anderer amtlicher Lichtbildausweis der vertretungsbefugten Person(en)

    Bitte beachten Sie, dass eine Freischaltung des ERV-Code nicht immer sofort erfolgen und bis zu 14 Tage beanspruchen kann.

  5. Sobald Sie eine Antwort vom ADVOKAT Support erhalten haben, navigieren Sie in ADVOKAT zum Menüpunkt "Programme" > "ERV". 
    Im Fenster "Elektronischer Rechtsverkehr" klicken Sie auf den Menüpunkt "Senden/Empfangen" > "Einstellungen".
    • Klicken Sie auf die Schaltfläche "System prüfen", es erscheint ein Statusfenster, welches Sie wieder schließen.
    • Klicken Sie beim Feld "Rückverkehr abholen für folgende Codes" auf die Schaltfläche "..." und aktivieren im Fenster "ERV-RV-Codes" die Checkbox bei allen ERV-Codes.
    • Hinweis: Welche ERV-Codes verfügbar sind sehen Sie in ADVOKAT Online unter "Elektronischer Rechtsverkehr" > "Aktivierung". Mehr Informationen siehe Kapitel Aktivierung.

  6. Klicken Sie auf "System prüfen", damit wird final sichergestellt, dass die Verwendung des ERV für alle ERV-Codes funktioniert.

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