1.10.1.7 Rechtsanwalt/Rechtsanwältin verlässt Unternehmen
Diese Arbeitsschritte sind erforderlich, wenn ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin das Unternehmen verlässt.
Bei einem Benutzer (Typ "SekretärIn", "SachbearbeiterIn", "KonzipientIn"), also nicht Rechtsanwalt/Rechtsanwältin wechseln Sie zum Kapitel Benutzer verlässt Unternehmen.
Vorgehensweise
Navigieren Sie in ADVOKAT zu "Programme" > "Tabellen warten" > "Benutzer und Gruppen". Öffnen Sie den betroffenen Benutzer.
Deaktivieren Sie die Checkbox "Dieser Benutzer hat eine ADVOKAT Lizenz" und aktivieren Sie die Checkbox "Dieser Benutzer ist inaktiv".
Wichtig: Wird ADVOKAT mit Microsoft SharePoint On-Premise oder Individuallösung “ADVOKAT Filesecurity” genutzt, so ist der Inhalt des Feldes "Windows Benutzername" zu entfernen.
Bei Microsoft Sharepoint kann es bei Klick auf "OK" zwecks Speicherung der Änderungen zu einer Wartezeit von bis zu 10 Minuten kommen.
Grund dafür ist, dass die Änderung hinsichtlich Windows Benutzername auch in jeder Dokumentbibliothek von Microsoft SharePoint automatisch stattfindet.
In solchen Fällen empfehlen wir ADVOKAT am Arbeitsplatz ein zweites Mal zu starten und in der zweiten Instanz die Schritt 1 umzusetzen.
Passen Sie bei Bedarf den Briefkopf, Brieffuß und Kanzleistempel an. Dies ist erforderlich falls der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin auf dem Briefpapier und/oder Kanzleistempel angeführt war.
Eine detaillierte Anleitung dafür finden Sie im Kapitel Briefpapier und Kanzleistempel.Navigieren Sie in ADVOKAT zum Menüpunkt "Programme" > "ERV". Im Fenster "Elektronischer Rechtsverkehr" klicken Sie auf den Menüpunkt "Senden/Empfangen" > "Einstellungen".
Klicken Sie auf die Schaltfläche "System prüfen", es erscheint ein Statusfenster, welches Sie wieder schließen.
Klicken Sie beim Feld "Rückverkehr abholen für folgende Codes" auf die Schaltfläche "...".
Ist im Fenster "ERV-RV-Codes" der relevante ERV-Code noch aufgelistet, dann deaktivieren Sie die zugehörige Checkbox.
Ist im Fenster "ERV-RV-Codes" der relevante ERV-Codes nicht mehr aufgelistet, dann wechseln Sie zu Schritt 4.
Dadurch sind Senden und Empfangen des ERV für diese(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nicht mehr möglich.
Die ausscheidende Person muss sich schnellstmöglich darum kümmern, dass der ERV-Code im zukünftigen Unternehmen in der ERV-Software aktiviert wird.
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