Versionen im Vergleich

Schlüssel

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EinstellungBeschreibungStandardwert
Stammverzeichnis

Dies ist sozusagen der erste Teil des Speicherorts, der Pfad des ADVOKAT Dokumente-Verzeichnisses.

Es darf nur ein Pfad verwendet werden, der existiert (Laufwerk und Verzeichnis).
Wenn Sie ein nicht existierendes Laufwerk oder Verzeichnis eintragen, erscheint die Meldung "Der Wert ist ungültig.".
Im Bedarfsfall muss der Netzlaufwerk oder Verzeichnis daher zuvor per Windows Explorer angelegt werden. 

Eine Änderung ist möglich, auch nachträglich, Details siehe Kapitel Stammverzeichnis ändern.

...\ADVOKAT\Daten\WINWORD\
Maximale Dateinamenlänge

Wird der Dateiname von ADVOKAT vorgeschlagen, so kann die maximale Anzahl von Zeichen für den vorgeschlagenen Dateinamen limitiert werden.
Die Überlänge wird automatisch abgeschnitten. Die Limitierung beschränkt sich auf den Dateinamen, die Dateiendung (Beispiel: .docx) wird ignoriert.

Ausgenommen davon sind Dokumente, welche per Menüpunkt "Dokument" > "Dokument erstellen" oder per Betreibung erzeugt werden.
Deren maximale Dateinamelänge ist immer auf 100 Zeichen begrenzt.

400

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für alle Dokumente mit Endung .eml und .msg

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für alle Dokumente mit Betreff *Brief*

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Alle Dokumente mit Betreff *Honorar* oder die mit einem OP verbunden sind

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Alle Protokolle (Dokumentstatus = PRT)

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kein Unterordner

Der Start der Funktion erfolgt mit dem Menüpunkt: Programme / Aktenverwaltung / Dokument / Konvertieren / Ältere Dokumente in Aktenordner konvertieren.
Man kann die Konvertierung beliebig oft starten und unterbrechen. Wenn sie vollständig durchgelaufen ist, dann merken wir uns das und der Menüpunkt wird unsichtbar geschaltet.
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