Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  1. Das Modul "Aktenverwaltung (AV)" muss lizenziert sein.
  2. Das Modul "Security (SE)" muss lizenziert und konfiguriert sein.
  3. Das Modul "Dokumentverwaltung (DV)" muss inklusive Zusatz "1" lizenziert sein.

  4. ADVOKAT Programmversion: 6.17c oder höher.

  5. Die Einstellung "Aktverzeichnis" im Fenster "Einstellungen Dokumentverwaltung" entspricht nicht "Ein Ordner pro Jahr\Monat (\01-12)".
    • Der Aufruf erfolgt per Menüpunkt "System" > "Einstellungen" > Reiter "Dokumente" > Schaltfläche "Weitere Einstellungen" > Reiter "Verzeichnisse" > Schaltfläche "Einstellungen für Dokumentablage bearbeiten".
    • Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Einstellungen Dokumentablage und Ordnerstruktur, Absatz "Aktverzeichnis".

  6. ADVOKAT muss folgende Systemeinstellung verwenden: "Word-Dokument speichern im .docx Format"
    Zu den Systemeinstellungen gelangt man per Menüpunkt "System" > "Einstellungen" > Reiter "Dokumente" > Option "Word-Dokument speichern".

  7. ADVOKAT muss wie im Kapitel ADVOKAT mit Microsoft SQL Server dokumentiert betrieben werden.
    1. Microsoft SQL Server muss in der Variante Web, Standard oder Enterprise eingesetzt werden, Express wird nicht unterstützt.
    2. Variante Web ist wegen der Limitierung von 64GB RAM pro SQL-Instanz und weiterer Einschränkungen für 50+ Arbeitsplätze oder 200 GB bis 4 TB Datenvolumen (mehr als 400.000 Dokumente) nicht geeignet.
    3. Die Verwendung von Remote Blob Store (RBS) wird unterstützt aber davon abgeraten, es kommt erfahrungsgemäß zu Problemen, siehe Kapitel Performanceprobleme Punkt 4.

  8. Alle Arbeitsplätze (Workstations und Terminalserver), Fileserver, Datenbankserver und SharePointserver müssen sich in derselben Domäne befinden.
    Die Anbindung von Arbeitsplätzen oder einzelner Server aus einer anderen (vertrauenswürdigen) Domäne wird nicht unterstützt.

  9. ADVOKAT unterstützt die folgenden Produktversionen von Microsoft SharePoint:

    Es wird nur die on-Premise Installation von Microsoft SharePoint unterstützt. Die Verwendung von einer durch Dritte gehostete SharePoint Installation (etwa als Teil eines Office365 Abonnement) wird derzeit nicht unterstützt.

  10. Abhängig davon welche SharePoint Produktversion (Punkt 9) verwendet wird, müssen auf Arbeitsplätzen und Terminalservern passende Microsoft Office Produktversionen genutzt wurden.

  11. Abhängig von der Anzahl der Anwender und der Akteninhalte (Dokumente) gilt:
    1. Bei Szenarien 2A, 2B und 2C laut Absatz "Hardware" können Microsoft SQL Server und Microsoft SharePoint auf dem gleichen physikalischen bzw. virtuellen Server betrieben werden.
      • Der (virtuelle) Server auf dem sich diese Microsoft Produkte befinden darf nicht als Domaincontroller, Terminalserver, Druckerserver, Backupserver oder ähnliches verwendet werden.
      • Mehr Informationen dazu siehe Absatz "Verwendung eines dedizierten Servers für SQL Server" in diesem Microsoft Artikel.

    2. Bei Szenario 2D laut Absatz "Hardware" müssen Microsoft SQL Server und Microsoft SharePoint auf zwei unterschiedlichen Servern betrieben werden.
      • Falls eine Virtualisierung verwendet wird, dann müssen es zwei unterschiedliche virtuelle Server sein, es ist aber von Vorteil, wenn die virtuellen Server sich auf dem gleichen physikalischen Host befinden.
      • Die (virtuellen) Server auf denen sich diese Microsoft Produkte befinden dürfen nicht als Domaincontroller, Terminalserver, Druckerserver, Backupserver oder ähnliches verwendet werden.
      • Mehr Informationen dazu siehe Absatz "Verwendung eines dedizierten Servers für SQL Server" in diesem Microsoft Artikel.

  12. Die Authentifizierung seitens Microsoft SharePoint muss per NTLM erfolgen. Die Verwendung der Authentifizierungsmethode Kerberos wird nicht unterstützt.

  13. Ein Domänenkonto, welches als SharePoint-Farmadministator und SharePoint-Websitesammlungsadministrator (Sitecollection-Administrator) gesetzt wird.
    Eine Sitzung am Sharepointserver mit diesem Domänenkonto ist per RDP möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Punkt 1 im Kapitel Hinweise.

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