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Im Folgenden werden einige Sonderfälle beschreiben, die ab und zu gefragt werden:
- Umbuchen von USt-pflichtig auf USt-frei (Individuelle Buchung)
- Vorsteuer bei Sonderbetriebsausgaben
- Aufwandsbuchungen betreffend KFZ (USt-Typ "K")
- Aufwandsbuchungen betreffend Gebäude (USt-Typ "G")
- Reverse Charge Buchungen (Katalogleistungen)
- Reverse Charge Buchungen ohne Vorsteuerabzug
- Buchen von Rechnungsabgrenzungen
- Reine USt-Buchung, VSt-Buchung