13.7.5.7 Buchen von Rechnungsabgrenzungen

Für Aufwendungen, welche in ein späteres Buchungsjahr gehören, ist die Vornahme von Rechnungsabgrenzungen erforderlich. Damit in diesem Zusammenhang auch die Umsatz- und Vorsteuerbuchungen richtig erfolgen, muss folgender Buchungsablauf eingehalten werden (dies gilt bei Soll- und Istbesteuerung gleichermaßen):

a) Aktive Rechnungsabgrenzung (aktive Transitorien)
Ihnen wird eine Leistung verrechnet, welche erst im nächsten Jahr erbracht wird, zB Rechnung über Büromiete ist schon im Dezember für den Jänner zu bezahlen.

  1. Erfassen der Aufwandsbuchung bei Erhalt der Rechnung (zB 7400 | 3300, 10% USt), Buchungsart ER

  2. Abgrenzen des periodenfremden Aufwandes (zB 2900 | 7400), Buchungsart IB. Hier darf kein USt-Satz angegeben und der Nettobetrag muss gebucht werden.

  3. Bezahlung der Rechnung (zB 3300 | 2800, 10% USt)

  4. Im Folgejahr: Auflösen des Rechnungsabgrenzungspostens (z.B. 7400 | 2900). Wiederum darf kein USt-Satz angegeben und der Nettobetrag muss gebucht werden.

Hinweis: Eine Abgrenzung ohne vorhergehende Aufwandsbuchung (z.B. 2900 | 3300) darf nicht erfolgen, da dies zu falschen Vorsteuerbuchungen führen würde.

b) Passive Rechnungsabgrenzung (passive Transitorien)
Sie verrechnen eine Leistung, welche Sie erst im nächsten Jahr erbringen.

  1. Erfassen der Ertragsbuchung (zB 2000 | 4020, 20% USt), Buchungsart AR

  2. Abgrenzen des periodenfremden Ertrages (zB 4020 | 3900), Buchungsart IB. Hier darf kein USt-Satz angegeben und der Nettobetrag muss gebucht werden.

  3. Erhalt der Zahlung (zB 2800 | 2000, 20% USt)

  4. Im Folgejahr: Auflösen des Rechnungsabgrenzungspostens (z.B. 3900 | 4020). Wiederum darf kein USt-Satz angegeben und der Nettobetrag muss gebucht werden.

Hinweis: Eine Abgrenzung ohne vorhergehende Ertragsbuchung (z.B. 2000 | 3900) darf nicht erfolgen, da dies zu falschen Umsatzsteuerbuchungen führen würde.

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