13.7.5.2 Vorsteuer bei Sonderbetriebsausgaben

Sonderbetriebsausgaben sind zB der Kauf eines Notebooks eines Gesellschafters einer Anwaltskanzlei. Der Aufwand ist keine Betriebsausgabe der Kanzlei, wohl aber eine solche des Gesellschafters (daher "Sonderbetriebsausgabe") Der Gesellschafter darf die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Das heißt, es braucht eine Vorsteuerbuchung, aber keine Aufwandsbuchung: Dazu bucht man den Vorsteuerteil mit der Buchung 2500 Vorsteuer | Bank und zusätzlich den Nettoanschaffungspreis Privatentnahme | Bank. Wichtig ist dabei, dass man einen USt-Prozentsatz von 20 eingibt, damit Advokat für die USt-Voranmeldung Weiß, in welche Kennzahl diese Vorsteuer aufzunehmen ist.

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