Bei den importierten Personen erfolgt eine Gleichheitsprüfung auf bereits in ADVOKAT vorhandene Personen anhand folgender Kriterien:
Name1 (Nachname bzw. Firmenwortlaut) stimmt überein
Vorname stimmt überein
Geboren stimmt überein (dieses Kriterium wird nur geprüft, wenn beim importierten Datensatz und in ADVOKAT das Geburtsdatum angegeben ist)
Wenn alle zwei oder drei Kriterien zutreffen, wird die zu importierende Person als "bereits vorhanden" erkannt. Es wird auf die volle Länge von Name1 und Vorname geprüft. Die Prüfung ist unabhängig von Groß- und Kleinschreibung.
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Wenn eine Person als bereits vorhanden erkannt wird, hat der Benutzer folgende Möglichkeiten (nur generell, nicht für jeden Einzelfall):
Name neu anlegen
Die zu importierende Person wird zusätzlich zur existierenden Person neu angelegt.Daten überschreiben
Die Datenfelder des vorhandenen Namens werden mit dem neuen Inhalt überschrieben. Andere vorhandene und nicht gelieferte Daten bleiben erhalten.
Damit kann der Auftraggeber Datenveränderungen liefern. Es gibt eine Ausnahme: Die Personenkurzbezeichnung wird in keinem Fall überschrieben (geändert).Daten ergänzen
Neue Daten werden ergänzt. Bestehende, nicht leere Datenfelder werden dabei nicht verändert. In einem numerischen Feld gilt "0" als leeres Feld.