15.6.1.1 Bei Namensgleichheit

Bei den importierten Personen erfolgt eine Gleichheitsprüfung auf bereits in ADVOKAT vorhandene Personen anhand folgender Kriterien:

  1. Name1 (Nachname bzw. Firmenwortlaut) stimmt überein

  2. Vorname stimmt überein

  3. Geboren stimmt überein (dieses Kriterium wird nur geprüft, wenn beim importierten Datensatz und in ADVOKAT das Geburtsdatum angegeben ist)

Wenn alle zwei oder drei Kriterien zutreffen, wird die zu importierende Person als "bereits vorhanden" erkannt. Es wird auf die volle Länge von Name1 und Vorname geprüft. Die Prüfung ist unabhängig von Groß- und Kleinschreibung.

Wenn "Huber Johann, geb. am 12.1.1970, Wien" bereits vorhanden ist und "Huber Johann, kein Geburtsdatum, Linz" neu geliefert wird, erkennt ADVOKAT eine Übereinstimmung, obwohl verschiedene Personen vorliegen. Dies könnten wir verhindern, indem wir auf weitere Kriterien prüfen, z.B. Straße, Wohnort. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass dies nicht günstig ist, weil dann ein Schuldner, der umzieht, automatisch als andere Person erkannt wird, kein Hinweis mehr ausgegeben wird und Sie keine Möglichkeit hätten, den Sachverhalt zu prüfen.

Wenn eine Person als bereits vorhanden erkannt wird, hat der Benutzer folgende Möglichkeiten (nur generell, nicht für jeden Einzelfall):

  1. Name neu anlegen
    Die zu importierende Person wird zusätzlich zur existierenden Person neu angelegt.

  2. Daten überschreiben
    Die Datenfelder des vorhandenen Namens werden mit dem neuen Inhalt überschrieben. Andere vorhandene und nicht gelieferte Daten bleiben erhalten.
    Damit kann der Auftraggeber Datenveränderungen liefern. Es gibt eine Ausnahme: Die Personenkurzbezeichnung wird in keinem Fall überschrieben (geändert).

  3. Daten ergänzen
    Neue Daten werden ergänzt. Bestehende, nicht leere Datenfelder werden dabei nicht verändert. In einem numerischen Feld gilt "0" als leeres Feld.

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