15.3 Datenformatkonversion

Die EDV-Systeme Ihrer Klienten speichern deren Daten natürlich alle in unterschiedlicher Form.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Daten des Auftraggebers einfach exportiert werden und dann von ADVOKAT weiterverarbeitet werden können.
Es wird vielmehr Formatkonvertierungen brauchen, damit die Daten in die Form kommen, die ADVOKAT verlangt.

Sollte es dem Auftraggeber Probleme bereiten, die Daten in der hier beschriebenen Form zur Verfügung zu stellen, sind wir gerne bereit, ein Datenkonversions-Programm anzufertigen, welches die vom Auftraggeber gelieferten Daten in das erforderliche Format für ADVOKAT bringt.

Diese Formatkonversion ist nicht im Datenimportprogramm enthalten, es ist ein eigener Auftrag notwendig.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass es oft sinnvoll ist, dass der Auftraggeber die Daten in einer ihm genehmen Form liefert und Sie uns mit der Datenformatkonversion beauftragen, da mehr Flexibilität bei allfälligen Änderungen gewährleistet ist.

Wenn in ADVOKAT (aufgrund gesetzlicher Änderungen oder Anregungen von Benutzern) Änderungen vorgenommen werden, haben diese unter Umständen auch Rückwirkungen auf die hier definierte Schnittstelle.
Wir behalten uns vor, solche Änderungen jederzeit durchzuführen und werden Sie davon verständigen.

Dies kann bedeuten, dass der Auftraggeber die Daten in geänderter Form zur Verfügung stellen muss oder dass die Datenkonversions-Programme geändert werden müssen.
Beides ist mit Aufwand verbunden, der in den gelieferten ADVOKAT Programmen und Wartungsvertrag nicht enthalten ist.

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