15.6.4 Abschluss
Der Datenimport wird zuerst nur temporär durchgeführt, wie im Kapitel Datenüberprüfung beschrieben. Dies ermöglicht, das Importprotokoll zu erzeugen und dann noch abzubrechen.
Die Meldung "Daten endgültig importieren? Ja/Nein/Protokoll" zeigt dies an.
Protokoll
Damit haben Sie die Möglichkeit vor dem endgültigen Import ein Importprotokoll anzuzeigen und auszudrucken. Wir empfehlen, diese Protokolle genau zu studieren.
Sie sollten daher den Import starten und die Frage "Daten endgültig importieren?" nicht sofort bestätigen, sondern zuerst das Protokoll drucken und den Import abbrechen, wenn andere Benutzer zwischenzeitlich arbeiten wollen.
Jetzt können Sie das Protokoll studieren. Wenn das Protokoll in Ordnung ist, wiederholen Sie den Import und bestätigen die Frage "Daten endgültig importieren?".
Damit wird der Import endgültig durchgeführt. Es erscheint die Meldung "Daten erfolgreich importiert". Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, den Import rückgängig zu machen!
Eventuell vorhandene Import-Sicherungsdateien *.OLD werden gelöscht und die verarbeiteten Importdateien *.IMP in *.OLD umbenannt. Der Import wird beendet. Ab nun können wieder alle Benutzer mit ADVOKAT arbeiten.
Bemerkung
Importierte Akten- und Namen-Daten werden im Datenfeld Kz7 mit "I" für "importiert" gekennzeichnet. Somit sind diese importierte Daten per Filter SQL im ADVOKAT Suchassistent auffindbar.
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