15.6.2 Datenüberprüfung
Die Importdateien werden nicht direkt in den ADVOKAT-Datenbestand übernommen. Zur Fehlerprüfung wird noch eine Importdatenbank vorgeschalten.
Dabei werden die gelieferten Daten um nicht gelieferte Standardwerte (Defaults) ergänzt und dann geprüft.
Nach beendeter Datenprüfung wird bei bereits einem enthaltenen Fehler das Fehlerprotokoll angezeigt und der Import abgebrochen.
Dies ist nicht anders möglich, da sonst, der fehlerhafte Datensatz einfach ausgelassen werden müsste.
Wenn Fehler auftreten, müssen diese mit dem Auftraggeber (Datenlieferanten) abgeklärt und beseitigt werden. Wenn keine Fehler auftreten, wird der eigentliche Datenimport nach ADVOKAT durchgeführt.
Insbesondere erfolgt in dieser Phase die:
Erzeugung eindeutiger Namen- und Aktenkurzbezeichnungen
Gleichheits-/Kollisionsprüfung mit bereits bestehenden Namen- und Aktendaten
Ergänzung des zuständigen Gerichts
Errechnung der Bemessungsgrundlage
Aktualisierung des Streitgenossenzuschlages
Erzeugung von Betreibungen laut Fenster Datenimport
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