15.6.2 Datenüberprüfung

Die Importdateien werden nicht direkt in den ADVOKAT-Datenbestand übernommen. Zur Fehlerprüfung wird noch eine Importdatenbank vorgeschalten.
Dabei werden die gelieferten Daten um nicht gelieferte Standardwerte (Defaults) ergänzt und dann geprüft.

Nach beendeter Datenprüfung wird bei bereits einem enthaltenen Fehler das Fehlerprotokoll angezeigt und der Import abgebrochen.
Dies ist nicht anders möglich, da sonst, der fehlerhafte Datensatz einfach ausgelassen werden müsste.

Wenn Fehler auftreten, müssen diese mit dem Auftraggeber (Datenlieferanten) abgeklärt und beseitigt werden. Wenn keine Fehler auftreten, wird der eigentliche Datenimport nach ADVOKAT durchgeführt.

Insbesondere erfolgt in dieser Phase die:

  1. Erzeugung eindeutiger Namen- und Aktenkurzbezeichnungen

  2. Gleichheits-/Kollisionsprüfung mit bereits bestehenden Namen- und Aktendaten

  3. Ergänzung des zuständigen Gerichts

  4. Errechnung der Bemessungsgrundlage

  5. Aktualisierung des Streitgenossenzuschlages

  6. Erzeugung von Betreibungen laut Fenster Datenimport



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