/
15.6.1.2 Bei Aktengleichheit

15.6.1.2 Bei Aktengleichheit

Bei den importierten Akten erfolgt eine Gleichheitsprüfung auf bereits vorhandene Akten. Eine Übereinstimmung ist dann gegeben, wenn die gelieferte Aktenkurzbezeichnung mit einer bereits vorhanden übereinstimmt.

Wenn die Aktenkurzbezeichnung nicht geliefert, sondern erst generiert wird, gibt es folglich niemals eine Aktengleichheit. Die Prüfung ist unabhängig von Groß- und Kleinschreibung.

Wenn eine Aktengleichheit festgestellt wird, hat der Benutzer folgende Möglichkeiten:

  1. Akten neu anlegen
    Der gelieferte Akt wird zusätzlich zum bestehenden Akt neu angelegt.
    Die gelieferte Aktenkurzbezeichnung ignoriert und eine neue vergeben (Anmerkung im Protokoll: AKurz XXX bereits vorhanden, Akt neu angelegt unter YYY).

  2. Daten ergänzen
    Neue Daten werden ergänzt. Bestehende, nicht leere Datenfelder werden dabei nicht verändert. In einem numerischen Feld gilt "0" als leeres Feld.

Anmerkung: Andere Kollisionen (Klient bereits als Gegner vorhanden oder umgekehrt) werden zwar im Protokoll verzeichnet, aber nicht verhindert.

Related content

15.6.3.5 Import von Leistungen
15.6.3.5 Import von Leistungen
More like this
15.6.1.1 Bei Namensgleichheit
15.6.1.1 Bei Namensgleichheit
More like this
15.6.1.3 Betreibung
15.6.1.3 Betreibung
More like this
15.6.3.4 Import von Betreibungen
15.6.3.4 Import von Betreibungen
More like this
15.6.3.2 Import von Akten
15.6.3.2 Import von Akten
More like this
10.4.6 AddAkt
10.4.6 AddAkt
More like this

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx