Genau wie in ADVOKAT , werden auch hier die Berechtigungen für jeden Anwender geprüft.
Fehlt zum Beispiel für einen Sachbearbeiter die Berechtigung für das Modul Terminkalender“Terminkalender” (TM), kann dieser auch keine Termine synchronisieren.
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Es werden folgende Rechte geprüft, sind diese nicht vorhanden, so schlägt der Vorgang fehl.
Eine eine Dokumentation aller Rechte finden Sie in der Programmhilfe (F1) im Kapitel "Security-Programmfunktionen."Registerkarte "Allgemein"
Sonstige Module > Outlook-Synchronisation durchführen
Sonstige Module > Terminverwaltung öffnen
Aktenverwaltung > Aktenverwaltung öffnen
Aktenverwaltung > Akten erstellen
Personenverwaltung > Person erstellen
Personenverwaltung > Person ändern
Personenverwaltung > Person löschen
Personenverwaltung > Person ändern/löschen (Behörden)
Registerkarte "Akten"
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Akt sehen (erfordert SQL-Server)
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Frist ändern
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Frist, Aktzuordnung ändern
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Frist löschen
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Termin (außer Frist, Wiedervorlage) erstellen
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Termin (außer Frist, Wiedervorlage) ändern
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Termin (außer Frist, Wiedervorlage), Aktzuordnung ändern
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Termin (außer Frist, Wiedervorlage) löschen
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Wiedervorlage ändern
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Wiedervorlage, Aktzuordnung ändern
StandardAktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” > Wiedervorlage löschen
Gibt es neben der Aktengruppe "Standard-Akten-Gruppe" weitere Gruppen, so muss der Benutzer / die Benutzergruppe dort auch über die erforderlichen Rechte verfügen.
Dies gilt insbesondere, wenn die Aktengruppe "Alle - Akten" verwendet wird, da dort gesetzte Securityrecht Securityrechte für alle Akten greifen.
Anders formuliert, die alle oben gelisteten Rechte laut Absatz Registerkarte "Akten" dürfen in der Aktengruppe "Alle - Akten" nicht verweigert werden.
Die unter Punkt 1 grün markierten Rechte müssen auch dann in Aktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” zugelassen sein, wenn ein/e Benutzer/Benutzergruppe in “Standard-Akten-Gruppe” das Recht “Akt sehen (erfordert SQL-Server)” verweigert hat.
Ist das nicht der Fall, dann werden Termine von Akten - welche sich in anderen Aktengruppen befinden - nicht synchronisiert. Auch dann nicht, wenn in dieser Aktengruppe die Rechte korrekt zugelassen sind.
Diese Besonderheit ist notwendig, damit der Import von neuen Terminen von Microsoft Exchange nach ADVOKAT auch funktioniert, wenn man keinen Akt oder einen Akt angibt, welcher zur Aktengruppe “Standard-Akten-Gruppe” gehört.
Die anderen Berechtigungen (unter Punkt 1 orange markierte Rechte) werden dann während der Synchronisation geprüft, wenn es die Situation erfordert.
Soll eine Aktion ausgeführt werden, für
welche die Berechtigung nicht vorhanden ist, erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung im Protokoll und die Aktion wird abgebrochen.
Bei den Terminen gibt es für die Kategorien Frist und Wiedervorlage eigene Berechtigungen. Es ist also möglich, dass ein Anwender keine Termine löschen darf, Fristen bzw. Wiedervorlagen aber schon.
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Wird beim Erstellen oder Ändern der Synchronisationspaarungen erkannt, dass Berechtigungen fehlen, erfolgt eine entsprechende Warnung. Die Paarung selbst wird dabei nicht geändert.
Je nachdem, welche Berechtigungen fehlen, wird sie bei der Ausführung ignoriert (z.B. wenn der Anwender das Recht "Outlook-Synchronisation durchführen" nicht besitzt) oder mit Einschränkungen durchgeführt (z.B. keine Löschungen).
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