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ADVOKAT prüft beim Erstellen eines Dokuments immer anhand einer bestimmten Logik, ob beim Briefpapier (Briefkopf, Brieffuß und Kanzleistempel) eine DOCX- oder RTF-Vorlage verwendet wird.
Diese Logik ist abhängig davon ob die Dokumentvorlage selbst eine DOCX- oder RTF-Vorlage ist und ob die Briefpapiervorlage als DOCX- und/oder RTF-Datei vorliegt.

Beispiel

Ergebnis

Beispiel 1
Es gibt eine Vorlage "...\ADVOKAT\Vorlagen\VO\BRIEF.

DOCX

docx".
Im Verzeichnis "...\ADVOKAT\WW\BK" existiert nur "BK1.

DOCX

docx"

Es wird die Datei "BK1.

DOCX

docx" verwendet.

Beispiel 2
Es gibt eine Vorlage "...\ADVOKAT\Vorlagen\VO\BRIEF.

DOCX

docx".
Im Verzeichnis "...\ADVOKAT\WW\BK" existieren "BK1.

DOCX

docx" und "BK1.

RTF

rtf".

Es wird die Datei "BK1.

DOCX

docx" verwendet.

Beispiel 3
Es gibt eine Vorlage "...\ADVOKAT\Vorlagen\VO\BRIEF.

DOCX

docx".
Im Verzeichnis "...\ADVOKAT\WW\BK" existiert nur "BK1.

RTF

rtf".

Es wird die Datei "BK1.

RTF

rtf" verwendet.

Beispiel 4
Es gibt eine Vorlage "...\ADVOKAT\Vorlagen\VO\BRIEF.

RTF

rtf".
Im Verzeichnis "...\ADVOKAT\WW\BK" existiert nur "BK1.

DOCX

docx"

Es kann im Dokument kein Briefpapier angedruckt werden, diese Konstellation wird nicht unterstützt. Es muss "BK1.

RTF

rtf" angelegt werden.

Beispiel 5
Es gibt eine Vorlage "...\ADVOKAT\Vorlagen\VO\BRIEF.

RTF

rtf".
Im Verzeichnis "...\ADVOKAT\WW\BK" existiert nur "BK1.

RTF

rtf".

Es wird die Datei "BK1.

RTF

rtf" verwendet.