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Software

  1. Es wird die aktuellste ADVOKAT Masterversion oder eine höhere Zwischenversion benötigt.
    Um welche Version es sich dabei handelt ist im Kapitel ADVOKAT Update im Absatz "Masterversion" dokumentiert. 

  2. ADVOKAT Importbestand ist vollständig verfügbar.

  3. Bei Verwendung von ADVOKAT mit Microsoft SQL Server als Datenbanklösung muss der SQL-Benutzer "advokat" über die Serverrolle "sysadmin" verfügen.

  4. ADVOKAT muss mit einem Microsoft SQL Server auf Windows-Basis verwendet werden.
    Die Datenfusion funktioniert nicht bei Verwendung von Microsoft SQL Server für Linux, siehe Punkt 1 im Kapitel Voraussetzungen.

Hardware

  1. Am Fileserver muss auf jener Partition wo sich beide ADVOKAT Backend befinden genügend Speicherplatz vorhanden sein. 
    Beispiel: ADVOKAT führender Bestand 100GB, ADVOKAT Importbestand 100GB, es müssen also weitere 200GB frei sein.
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