Software
- Es wird die aktuellste ADVOKAT Masterversion oder eine höhere Zwischenversion benötigt.
Um welche Version es sich dabei handelt ist im Kapitel ADVOKAT Update im Absatz "Masterversion" dokumentiert. - Der ADVOKAT Imporbestand ist vollständig verfügbar. Bedeutet, dass ADVOKAT für diesen Bestand gestartet werden kann.
- ADVOKAT muss mit Microsoft SQL Server betrieben werden. Eine Datentrennung bei Verwendung von Microsoft Access als Datenbanklösung ist nicht möglich.
- Weiters muss ADVOKAT mit einem Microsoft SQL Server auf Windows-Basis verwendet werden.
- Die Datentrennung funktioniert nicht bei Verwendung von Microsoft SQL Server für Linux, siehe Punkt 1 im Kapitel Voraussetzungen.
- Der SQL-Benutzer "advokat" muss über die Serverrolle "sysadmin" verfügen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Kapitel Authentifizierung, Server- und Datenbankrollen.
Hardware
- Am Fileserver muss auf jener Partition wo sich beide ADVOKAT Backend befinden genügend Speicherplatz vorhanden sein.
Beispiel: ADVOKAT führender Bestand 100GB, ADVOKAT Importbestand 100GB, es müssen also weitere 200GB frei sein.