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Zustellvollmacht / Vertretung

Ein Teilnehmer der eZustellung kann in Vertretung fĂŒr einen anderen Teilnehmer der eZustellung die eZustellung-Nachrichten des Vertretenen (Vollmachtgebers) empfangen. Hier sind zwei FĂ€lle zu unterscheiden:

Private Vollmacht

Ein Teilnehmer der eZustellung kann einem anderen Teilnehmer der eZustellung dazu bevollmĂ€chtigen, dessen Nachrichten zu an seiner Statt zu erhalten. Dazu ist das Erteilen der Vollmacht mit dem Vollmachtenservice des BMDW (Bundesministeriums fĂŒr Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) erforderlich.

Insolvenzverfahren (Postvollmacht)

Die sich aufgurnd von Insolvenzverfahren ergebende Postvollmacht (§ 78 Abs. 2 IO) soll ebenfalls im Bereich der eZustellung korrekt abgewickelt werden können. An einer Lösung dafĂŒr arbeiten derzeit das BMDW und das BMJ. Voraussichtlich wird dies wie folgt gelöst sein:

  • Das Teilnehmerverzeichnis der eZustellung wird wissen, welche Insolvenzverfahren anhĂ€ngig sind und wer der jeweils zustĂ€ndige Insolvenzverwalter ist
  • Im Falle eines anhĂ€ngigen Insolvenzverfahrens wĂŒrden dann eZustellung-Nachrichten automatisch an den Insolvenzverwalter umgeleitet werden
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