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E-Mail-Benachrichtigung für neuen / nicht abgeholten Rückverkehr
Um sofort über neuen Rückverkehr informiert zu sein und um nicht abgeholten Rückverkehr nicht zu vergessen, können Sie eine Benachrichtigung aktivieren (kostenpflichtig).
Die Benachrichtigungen können Sie unter Dienste / Elektronischer Rechtsverkehr / Benachrichtigung verwalten.
Im Dropdown-Feld ("ERV-Code") sind alle ERV-Codes auswählbar, welche für den aktuell angemeldeten Benutzer inkl. Rückverkehr aktiviert sind.
Falls kein ERV-Code für den aktuell angemeldeten Benutzer inkl. Rückverkehr aktiviert ist, ist kein ERV-Code auswählbar und es kann keine Benachrichtigung aktiviert werden.
Die ERV-Code-Aktivierungen sind unter Elektronischer Rechtsverkehr, Reiter Aktivierung einsehbar.