4.9.2 Hauptforderungen, Nebenforderungen, Zinsenbetrag

Hauptforderungen sind der Normalfall. Sie können mit oder ohne Zinsen eingegeben werden. Es kann aber auch das Kapital fehlen und allein eine Zinsstaffel eingegeben werden.

Nebenforderungen unterscheiden sich von Hauptforderungen nur dadurch, dass sie nicht in die Bemessungsgrundlage für RAT und GKM-Berechnung (wegen: ... ) aufgenommen werden. Wenn nur Nebengebühren vorhanden sind, werden allerdings auch die Nebenforderungen in die Bemessung aufgenommen.

Nebenforderungen sind: Protestkosten, Wechselspesen und Manipulationsgebühr (alles bei der Wechselklage).

Ein Zinsenbetrag ist ein spezieller Typ von Nebenforderung, der in einer Mahnklage oder in einem Exekutionsantrag in dem Feld Zinsen von klagender (betreibender) Partei errechnet aufgenommen werden. Bei dieser Forderung ist nur das Feld Betrag (=Forderungs- oder Zinsenbetrag) relevant, nicht jedoch die Zinsstaffel. Von einer solchen Forderung wird daher nur das Feld Betrag ausgewertet. Ein Zinsenbetrag wird auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Kostenberechnung aufgenommen.

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