13.7.5.6 Reverse Charge Buchungen ohne Vorsteuerabzug

Beim Leasen von KFZ aus dem Ausland gibt es eine Ausnahme. Aufgrund der speziellen USt-Vorschriften in Österreich für KFZ muss man in der USt-VA zwar den Steuerbetrag in Feldgruppe 057 hineinaddieren, darf ihn aber in Feldgruppe 066 nicht abziehen.

Es gibt daher einen USt-Typ "1R = Reverse charge ohne Vorsteuerabzug". Die Buchung lautet mit USt-Typ 1 wie folgt:

Buchung Reverse Charge ohne Vorsteuerabzug
Buchungsart = Giro (!)
USt = 0
USt-Typ = 1Reverse Charge ohne Vorsteuer
Nettobetrag (!)

ADVOKAT bucht den Nettobetrag Eur 1.000 mit Aufwand | Bank, also zB 7000 | 2800 und zusätzlich den Steuerbetrag EUR 200 mit zB 7000 | 3511.
Beachte Sie: Es gibt jetzt 2 Aufwandsbuchungen, nämlich die Eur 1.000 und die Eur 200. Der Kanzleiaufwand ist nämlich wirklich 1.200.

Folgen für die USt-VA: Der Steuerbetrag wird in Feldgruppe 057 hineinaddiert und in Feldgruppe 066 nicht abgezogen.

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