8.3.3 Titel in Honorarnoten

Die gerichtlich bestimmten Kosten sind in eigenen Datensätzen "Titel" gespeichert. Leistungen und Vorschüsse an Gericht werden, wenn sie gerichtlich bestimmt werden, in Titel umkopiert. In einem Titel können die Kosten aus einer oder mehreren Leistungen enthalten sein.

Titel scheinen nur in einer sogenannten B = Beschlussnote (Titel) auf.

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