12.17.1.2 Szenario 4: Anwalt-Kammer-Bank-V2

Im Szenario 4 nimmt auch die Treuhandbank am eTHB teil und der Ablauf ändert sich. Unten sind die Meldungen in blauer Schriftfarbe angeführt, die vom Treuhänder an die Bank gesendet werden.

Die Teilnahme der Banken am eTHB ist freiwillig. Bitte erfragen Sie bei der Bank direkt, ob Ihre Bank teilnimmt. ADVOKAT kann dazu keine Auskünfte geben.

Der Ablauf im eTHB mit Teilnahme der Treuhandbank am ERV ist wie folgt:

  1. Der Treuhänder fragt bei der Bank um ein Treuhandkonto an. Dies erfolgt durch einen ERV Hinverkehr, Art = "20 Bank Kontoanfrageantrag". Im Szenario 2 gibt es diese Meldung nicht.

  2. Die Bank gibt die Eröffnung des Treuhandkontos bekannt. Die Meldung langt via ERV Rückverkehr beim Treuhänder ein. Die Treuhandkontonummer wird automatisch im Akt gespeichert.

  3. Der Treuhänder macht eine Erstmeldung der neuen Treuhandschaft an die RAK. Dies erfolgt durch einen ERV Hinverkehr, Art = "01 Erstmeldung". Enthalten sind die Daten der Treugeber, des Treuhandkontos und des Treuhanderlags.

  4. Die RAK bestätigt die Erstmeldung, leitet diese an die Bank weiter und sendet eine Meldung zur Verfügungsbeschränkung (früher: Kontosperre) an die Bank.

  5. Die Bank leitet die Kontosperre an den Treuhänder weiter. Die Meldung langt via ERV Rückverkehr beim Treuhänder ein. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Einzahlung auf das Treuhandkonto möglich.

  6. Wenn sich im Rahmen einer Erstmeldung ein Verbesserungsauftrag ergibt, dann wird die Verbesserung mit einer Meldung 03 Erstmeldung Änderung vorgenommen. Diese Meldung wird wieder vom Treuhänder an die RAK gesendet.

  7. Die RAK bestätigt die Erstmeldung Änderung an den Treuhänder und leitet sie an die Bank weiter.

  8. Alle Begünstigten unterfertigen den Kontoverfügungsauftrag. Die Bank muss ihn nicht unterfertigen. Mit der Meldung "06 Kontoverfügungsauftrag" werden die Daten des Kontoverfügungsauftrags an die RAK übermittelt. Der unterfertige Kontoverfügungsauftrag muss nicht mitübermittelt werden. Auf Verlangen der RAK oder Bank ist diesem der Kontoverfügungsauftrag vorzulegen.

  9. Die RAK prüft den Kontoverfügungsauftrag und sendet ihn an die Bank weiter.

  10. Die Bank bestätigt den Kontoverfügungsauftrag an den Treuhänder. Die Meldung langt via ERV Rückverkehr beim Treuhänder ein.

  11. Im Rahmen einer Treuhandschaft kann es zu einer "04 Fristerstreckungsmeldung" kommen; die RAK hat eine Frist gesetzt und diese soll verlängert werden.

  12. Im Rahmen einer Treuhandschaft kann es zu einer "05 Berichtsmeldung an Kammer" kommen, wenn die RAK einen Bericht oder den unterfertigen Kontoverfügungsauftrag angefordert hat.

  13. Im Rahmen einer Treuhandschaft kann es zu einer 27 Berichtsmeldung an Bank kommen, wenn die Bank einen Bericht oder den unterfertigen Kontoverfügungsauftrag angefordert hat.

  14. Wenn sich Daten eines bestehenden Kontoverfügungsauftrags ändern, dann werden diese mit einer Meldung "07 Kontoverfügungsauftrag Änderung" an die RAK bekannt gegeben. Die RAK sendet diesen an die Bank weiter.

  15. Der Treuhänder kann bei der Bank vor der Kontoschließung einen 25 Kontoauszugantrag zu einem (auch in der Zukunft liegendem) Stichtag anfordern. Dies ist besonders hinsichtlich einer erfolgreiche Kontoschließung zum Stichtag nötig. Der Kontoauszug als PDF-Anhang langt via ERV Rückverkehr beim Treuhänder ein.

  16. Die Schließung des Treuhandkontos muss an die Bank mittels 26 Kontoschließung übermittelt werden. Nach erfolgreicher Kontoschließung sendet die Bank das positive Ergebnis an den Treuhänder und die RAK.

  17. Wenn die Treuhandschaft abgeschlossen ist, dann wird das mit einer "10 Abschlussmeldung" an die RAK übermittelt.

  18. Die RAK sendet die Abschlussmeldung nach der Prüfung an die Bank weiter.

  19. Die Bank bestätigt die Abschlussmeldung an den Treuhänder. Die Meldung langt via ERV Rückverkehr beim Treuhänder ein.

  20. Auf alle diese Meldungen des Treuhänders antwortet die RAK mit einer Entscheidungsmeldung oder Aufforderungsmeldung bzw. die Bank mit einer Bank-Rückmeldung. Diese langen im ERV Rückverkehr ein, siehe Treuhand Meldungen im ERV Rückverkehr. Die Rückmeldungen können positiv oder negativ sein, zB wegen unvollständiger Daten.

Siehe auch Szenario 2: Anwalt-Kammer.

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