4.1.11 Akt löschen

Einen Akt löscht man im Fenster Aktenverwaltung mit dem Menüpunkt Akt / löschen oder im Fenster Suchassistent, Reiter Akten mit dem Menüpunkt Akten / Akt löschen. Es erscheint folgendes Fenster:

Abb. 75: Fenster "Akt löschen"

Hinweise:

  • Ein gelöschter Akt kann nicht wieder wiederhergestellt werden. Sie müssten auf die Datensicherung zurückgreifen.

  • Dokumente, die mit dem Akt verbunden sind, werden in das Gelöscht-Verzeichnis übertragen.

  • Das Löschen eines Aktes wird protokolliert.

  • Mit ADVOKAT Security kann das Löschen ganz oder punktuell eingeschränkt werden.

Akteninhalte löschen
Wenn nur die Aktinhalte gelöscht werden, dann bleibt der Aktenstamm erhalten.
Wenn der Akt Offene Posten enthält, dann erscheint die Meldung:
Der Akt xy enthält noch Offene Posten und kann daher nicht gelöscht werden.

Offene Posten müssen vorher einzeln im Fenster Aktenverwaltung gelöscht werden. Erst dann kann der Akt gelöscht werden.

Fremdgelddatensätze löschen
Wenn alle Aktinhalte gelöscht werden sollen, dann muss man explizit das Löschen der Daten aus Programme / Fremdgeldverwaltung anhaken.

Nicht gesendete ERV-Schriftsätze (Hinverkehr) löschen
Es werden auch die noch nicht versendeten Schriftsätze aus Programme / ERV / Hinverkehr gelöscht. Bereits versendete Schriftsätze und ERV Rückverkehr bleiben jedenfalls erhalten und müssten explizit in Programme / ERV gelöscht werden.

Aktenstamm löschen
Es wird der Aktenstamm gelöscht. Die Aktbeteiligten bleiben als Personen erhalten, die Verbindung zum Akt geht verloren.

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