12.17.2.2 Rechtsanwaltskammer (eTHB)

Die zuständige Rechtsanwaltskammer muss mit ihren Personendaten angelegt sein. Es gibt eine eigene Namenskurzbezeichnung und einen eigenen ERV-Code nur für das eTHB.

Die Namenskurzbezeichnungen lauten:

  • B-RAKNÖ-TH für RAK Niederösterreich, ERV-Code Z200814

  • B-RAKOÖ-TH für RAK Oberösterreich, ERV-Code Z200823

  • B-RAKS-TH für RAK Salzburg, ERV-Code Z200832

  • B-RAKK-TH für RAK Kärnten, ERV-Code Z200817

Hinweis: Für das eTHB müssen die Kurzbezeichnungen B-RAKxx-TH verwendet werden, weil dort ein spezieller ERV-Code hinterlegt ist.

Nur diese Rechtsanwaltskammern verwenden das eTHB für den Austausch von Treuhandmeldungen.

Die zuständige RAK könnte bei Filialkanzleien und Sprechstellen fraglich sein. Bitte fragen Sie bei Ihrer RAK nach.

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