14.3.8 Stimmrechte neu berechnen

Üblicherweise wird das Stimmrecht nur bei der Eingabe einer Anmeldung berechnet. Mit dieser Funktion kann das Stimmrecht für alle Anmeldungen nachträglich neu berechnet werden. Eventuell händisch eingegebene Stimmrechtsbeträge werden dabei überschrieben. Siehe auch Reiter Forderungen.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx