17.3.4 Kanzleistempel

Vom Briefkopf und Brieffuß ist der Kanzleistempel zu unterscheiden, der in allen Schriftsätzen die Kanzleibezeichnung wiedergibt. Üblicherweise wird von ADVOKAT genau der Text verwendet, der in den Kanzleistammdaten (das ist der Name mit der Kurzbezeichnung "RA") steht. Es gibt mehrere Varianten in verschiedenem Umfang.

Wer mit Form und Umfang nicht zurechtkommt, kann statt auf die Kanzleistammdaten auch auf ein Word-Dokument zurückgreifen, in dem die Kanzleistampiglie in beliebiger Schriftart und Anordnung gespeichert ist.

Siehe dazu Stoppcode #033# : Daten des Klagevertreters.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx