19.1.85 Stoppcode #045# : Summe aller gerichtlich bestimmten Kosten

Für einen bestimmten Akt wird die Summe aller gerichtlich bestimmten Kosten aus den Aktinhalten "Titel" inklusive Verdienst und Umsatzsteuer und allfälliger Barauslagen ermittelt. Zinsen aus den Kosten nach § 54a ZPO bis heute werden mitgerechnet.

Beispiel:
Der Stoppcode #045# wird ersetzt durch "1.435,00".

Bemerkung:
Zinsen aus Kosten werden bis heute (dh bis inkl. gestern) berechnet. Wenn in einer Vorlage der Stoppcode #026# enthalten ist, welcher Zinsen aus Forderungen bis heute + x Tage berechnet, dann werden auch die Zinsen aus Kosten bis heute + x Tage berechnet.
Quasititel werden nicht aufgenommen.

Verwendung:
In Exekutionseingaben und Mahnschreiben, in Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren.
Siehe auch Stoppcode #084# : Gerichtlich bestimmte Kosten (je Titel).

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