3.2.4 Personenstamm - Bank

Auf dieses Konto (auf diese Konten) erfolgen Überweisungen an aktbeteiligte Personen.

Abb. 18: Fenster "Personen - Bank"

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Reihung
Bestimmt die Reihenfolge der Anzeige in der Liste.

Zum Sonderfall von Konten mit der Reihung "E" und "Z" siehe Kanzleistammdaten.

Bank
Bankbezeichnung, 35 Stellen.

IBAN / BIC
Gültige IBAN und BIC werden bei der Eingabe geprüft.

BH-Konto
Normalerweise bleibt dieses Feld leer.

Nur Sonderfällen wird die Zahlungsverwaltung aber über ein Konto abgewickelt, das bei einer aktbeteiligten Person (Klient, Gegner) angelegt ist. Das ist der Fall bei manchen großen Klienten in der Forderungsbetreibung (eigenes Konto nur für diesen Klienten) oder bei Treuhandkonten. Näheres siehe Bankverbindungen der Kanzlei.

Betreff
Zusätzliche freie Bemerkung, Text mit 50 Stellen.

BLZ
Die Bankleitzahl hat nur mehr in Sonderfällen einen Bedeutung.

  1. Es gibt Länder, die weder IBAN noch BIC verwenden. Aus ADVOKAT kann man zwar keine Überweisungen an diese Konten erstellen, aber man muss das Zielkonto im ERV Treuhandbuch (eTHB der RAK NÖ, OÖ, S, K) in einem Kontoverfügungsauftrag genau definieren und dazu dient in diesen Länderen die BLZ.

  2. Das Feld hat weiters eine Bedeutung bei den Bankverbindungen der Kanzlei; siehe dort "Beispiele für Konten in den Kanzleistammdaten und Auswirkungen beim Erfassen von Zahlungen", Punkt "3. Anderkonto"

Konto
Die Kontonummer hat nur mehr in Sonderfällen einen Bedeutung. Siehe oben bei BLZ.

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