8.1 Begriffe
Die Begriffe Kostennote und Honorarnote werden gleichbedeutend verwendet.
Hauptleistung, Nebenleistung
Haupt- und Nebenleistungen werden durch Feld ES im Fenster Leistung definiert. Hauptleistungen sind alle Leistungen mit Einheitssatz "0", "1", "2", "3" oder "4". Alle anderen Leistungen sind Nebenleistungen (das Feld ES im Fenster Leistung ist leer und inaktiv).
Leistungen mit Einheitssatz = "0" sind spezielle Hauptleistungen. Sie werden in einer Einheitssatz-Abrechnung ausgewiesen, aber ohne ES-Zuschlag (zB N18, Vertrag nach NTG).
Näheres zur Bedeutung des Einheitssatz-Kennzeichens siehe unter Tabelle Leistungen/Betreibungen.
Interne Leistung
Interne Leistungen sind Leistungen, bei denen im Fenster Leistung die Option Intern aktiviert ist. Leistungen, deren Kürzel mit KN... beginnt, werden automatisch als intern vorgeschlagen. Häufig werden solche Leistungen für Aktenstudium, Datenbankrecherche, interne Konferenzen, etc. verwendet.
Interne Leistungen werden abhängig von einer Optionseinstellung aufgenommen (mitgerechnet) oder nicht.
Verdienst
Der tarifliche Verdienst wird beim Eingeben der Leistung vorgeschlagen. Er kann aber bei jeder Leistung individuell übersteuert werden. Als Verdienst in der Honorarabrechnung wird daher immer der in der jeweiligen Leistung im Feld Verdienst enthaltene Betrag herangezogen.
Ein Zeithonorar wird nicht als Betrag erfasst, sondern errechnet sich aus dem erfassten Zeitaufwand und dem Stundensatz des Sachbearbeiters.
Barauslagen
Bei jeder Leistung können in drei Feldern Barauslagen eingegeben werden.
Jede Barauslage (egal ob in einer Haupt- oder Nebenleistung) kann als gerichtlich ansprechbar gekennzeichnet werden. In eine Gerichtskostennote werden nur gerichtlich ansprechbare Barauslagen aufgenommen.
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