18.1.4.3 Verdienst und Barauslagen pro SB

Verdienst und Barauslagen pro Sachbearbeiter

SB

Anzahl

EL

ES

ZeitHon

lt. Akt

Zeit

BAU

BA0

SB

Anzahl

EL

ES

ZeitHon

lt. Akt

Zeit

BAU

BA0

**

1

 

 

100,00

100,00

1:00

 

 

CH

2

 

 

175,00

175,00

3:30

 

 

KL

1

 

 

250,00

250,00

2:30

 

 

MM

2

698,40

836,10

450,00

450,00

3:00

2,50

140,00

 

6

698,40

836,10

975,00

975,00

10:00

2,50

140,00

Für jeden vorhandenen Sachbearbeiter werden die selektierten Leistungen in je einer Zeile aufsummiert.

Sachbearbeiter
Mit dem Sachbearbeiterkürzel "**" werden alle Leistungen aufsummiert, bei denen kein Sachbearbeiter eingegeben wurde.

Anzahl
Die Anzahl der Leistungen, die dieser Sachbearbeiter erbracht hat. Wenn in einer Leistung 2 Sachbearbeiter vorhanden sind, wird diese nur beim ersten Sachbearbeiter gezählt.

Verdienst EL / ES
Nettoverdienst berechnet nach Einzelleistungen bzw. Einheitssatz.

Wenn in einer Leistung mehrere Sachbearbeiter vorkommen (Feld SB, SB2, SB3), dann wird zwar für jeden der Sachbearbeiter, bei dem ein Zeitaufwand eingegeben ist, ein Zeithonorar berechnet. Der Verdienst nach Einzelleistungen oder Einheitssatz wird aber nur beim ersten Sachbearbeiter berücksichtigt. Durch eine mehrfache Berücksichtigung würde die Endsumme verfälscht werden.

Zeithonorar
Nettoverdienst berechnet nach Stundensatz, also verrechenbare Zeit * anwendbarer Stundensatz. Die Berechnung des Zeithonorars erfolgt mit derselben Logik wie in Kostennoten drucken.

Wenn in einer Leistung ein Sachbearbeiter, aber keine Zeit eingegeben ist, wird kein Zeithonorar berechnet.

Wenn für einen Sachbearbeiter kein Stundensatz eingegeben ist, dann ergibt sich ein Zeithonorar von Null. Ebenso wenn beim Stundensatz die Option verrechenbar = NEIN eingestellt ist.

Verdienst laut Akt
Nettoverdienst berechnet entweder nach EL oder nach ES oder nach Zeithonorar - wie im Aktenstamm definiert.

Man kann im Aktenstamm definieren, wie die offenen Leistungen eines Akts zu bewerten sind. Dazu gibt es im Fenster Aktenstamm das Reiter Verrechnung und dort das Feld Abrechnungsart. Dort kann L=Einzelleistung, K=Einheitssatz oder S=Stundensatz eingetragen werden. Entsprechend wird dieser Akt nach EL, ES oder Zeithonorar bewertet. Wenn in einer Auswertung von Verdienst laut Akt die Rede ist, dann bedeutet das: Der einzelne Akt wird so abgerechnet (bewertet) wie das im Aktenstamm angegeben ist.

Zeit
Verrechenbare Zeit für diesen Sachbearbeiter. Es gilt: Verrechenbare Zeit = Gesamtzeit - nicht verrechenbare Zeit.

BAU
Erfasste Barauslagen USt-pflichtig, netto.

BA0
Erfasste Barauslagen USt-frei.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx