19.1.42 Stoppcode #024# : Kontonummer für Einziehung der Gerichtsgebühren

Das Einzugskonto ist bei vielen ERV-Schriftsätzen verpflichtend anzuführen.

Das Konto wird in folgender Reihenfolge aus den Aktbeteiligten und dort aus dem Fenster Personenstamm, Reiter Bank, Zeile E = Einzugskonto genommen:

  1. Gegner1 (beklagte oder verpflichtetet Partei, Beteiligter)

  2. Klient1 (klagende oder betreibende Partei, Antragsteller), Anwendung bei manchen Großklienten

  3. Kanzleistammdaten (die Person ""RA" oder "RA-XXX"), siehe dazu auch Kanzleistammdaten und Personenstamm - Bank.

Verwendung:
Der Stoppcode ist im Dokument EINZUG.rtf enthalten. Dieses wird automatisch in viele Schriftsätze übernommen.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx