19.1.70 Stoppcode #034a# : Forderungsformulierung für Klagsausdehnung
Dieser Stoppcode wird in dem Schriftsatz 1SZMREIN = Klagseinschränkung und Klagsausdehnung Mietzins und Räumungsklage verwendet.
Nach einer Klage und vor der Tagsatzung werden die neuerlich angefallenen Mietforderungen in einem Schriftsatz bekannt gegeben (Klagsausdehnung) bzw. um die zwischenzeitlichen Zahlungen (Klagseinschränkung) eingeschränkt.
Beispiel:
Aufgrund der neuerlichen Vorschreibung von
#034a#
dehnt die klagende Partei das Klagebegehren aus.
#034# wird ersetzt durch "09 Miete 11/2009, Beleg-Nr. 124, € 550,00 samt 4 % Zinsen seit 1.11.2009"
Der Stoppcode nimmt immer alle (neuen) Forderungen auf, die nach dem Tag der Klage (das ist eine Leistung mit Kürzel 3AS* oder 2SZKL*) bzw. seit der letzten Klagseinschränkung/ausdehnung (Leistung mit Kürzel 1SZMREIN) erfasst worden sind.
Wenn es keine neuen Forderungen gibt, dann wird der Absatz, in dem sich der Stoppcode befindet, gelöscht.
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