17.2.2 Reorganisation

Die Reorganisation erfolgt mit dem Menüpunkt System / Reorganisation. Sie darf nur durchgeführt werden, wenn kein anderer Benutzer mit ADVOKAT arbeitet. Kein anderer Bildschirm darf ADVOKAT gestartet haben. Das Arbeiten in Word schadet nicht. Nach dem Starten der Reorganisation wird ADVOKAT auch auf Ihrem Bildschirm automatisch beendet und das Reorganisationsprogramm gestartet.

Abb. 492: Fenster "Reorganisation"

Seit der Version 6.26a unterstützt ADVOKAT keine Microsoft-Jet-Datenbanken (Access).

Microsoft SQL-Server Datenbanken können nicht reorganisiert werden. Daher sind bei Verwendung eines SQL-Servers die meisten der Optionen irrelevant. Bei Verwendung von SQL-Server soll man nur die Buchhaltungen (Checkbox "FIBU") reorganisieren. Dadurch wird die Integrität der Buchhaltung geprüft (Saldenabstimmung).

Beim Aufrufen der Reorganisation erfolgt eine Meldung:
Sie verwenden SQL-Server. Eine Reorganisation ist nur in Ausnahmefällen notwendig (Fibu).

Es werden nicht immer alle angelegten Buchhaltungen reorganisiert, sondern nur die bei Fibu angezeigte Buchhaltung. Im Listenfeld können Sie die zu reorganisierende Buchhaltung auswählen. Beim Reorganisieren der Buchhaltung darf niemand in dieser Buchhaltung arbeiten.

Copyright © 2024 ADVOKAT Unternehmensberatung GREITER & GREITER GmbH - Impressum ->https://advokat.at/Impressum.aspx