12.3.32 Strafakten Akteneinsicht
Die Möglichkeit, über den ERV elektronisch Einsicht in Strafakten zu nehmen, wurde vom BMI vorübergehend ausgesetzt. Es gibt datenschutzrechtliche Bedenken. Wir halten eine längere Unterbrechung für wahrscheinlich. Wir werden erneut informieren, sobald dieses Service wieder zur Verfügung steht. (Stand 1.4.2020).
Anwälte können mit dieser ERV Eingabe Akten von Polizeidienststellen anfordern. Die Ergebnisse (Aktenkopien) werden im Rückverkehr als PDF-Dokumente rückübermittelt.
Die Auskunft, konkret die Anzahl der Anlagen, wird nach GGG vergebührt. Die Verrechnung erfolgt über die ADVOKAT Übermittlungsstelle.
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